Ende März dieses Jahres haben die Gemeindeabteilungen über die nun anstehenden Überweisungen der Zweckzuschüsse für kommunale Impfkampagnen informiert. Österreichweit werden Zweckzuschüsse in Höhe von 75 Millionen Euro über die Länder automatisch an alle Gemeinden überwiesen. Herangezogen wird der aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2020) bekannte Verteilungsschlüssel, je nach Gemeindegröße beträgt der Zweckzuschuss rund 7 bis 9 Euro pro Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Die exakte Höhe der Zweckzuschüsse aller Gemeinden finden sich ebenso wie die nunmehr veröffentlichten Durchführungsbestimmungen auf der Website der vollziehende Stelle: https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kommunale-impfkampagne/
Die Nachweise für die widmungsgemäße Verwendung dieser Bundesmittel zur Erhöhung der Impfquote sind bis 31.12.2022 an die Buchhaltungsagentur zu übermitteln (bei sonstiger Rückzahlung) – ab Mai wird es dazu ein Online-Formular ebenfalls auf https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kommunale-impfkampagne/ geben.
Expertin beantwortet Fragen zur Prämie
Mag. Sandra Kaiser vom Bundesministerium für Finanzen beantwortet im aktuellen Kommunalnet-Expertentalk Fragen rund um die Kommunale Impfkampagne. Den Expertentalk finden Sie unter Kommunalnet-TV.
-REDAKTION
EMPFEHLUNGEN FÜR DICH
1
Vichtensteins vielseitige Vergangenheit
2
Der einfache und kostengünstige Einstieg für „Smart-Village“ Lösungen in Ihrer Gemeinde
3
Wendling sichert sich mit Loanboox schnell und einfach ein Darlehen
4
ICM for Kids – Kindergarten-Verwaltung war noch nie so einfach
5
Gesundheitskoordination für Ihre Region: Jetzt kostenlos Ausbildung starten und die letzten Plätze sichern!