Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bevölkerung sowie die Wirtschaft zu entlasten und die derzeit hohen Energiepreise abzufedern. In Summe werden knapp 32,7 Milliarden Euro investiert, um der aktuellen Entwicklung entgegen zu wirken. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich aber die Frage: Wie viel kriege ich wann und muss ich etwas dafür tun? Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen aus dem Antiteuerungspaket (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Sofortmaßnahmen
Für alle – direkt aufs Konto
Klimabonus
Wer kann die Leistung erhalten?
- Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich
Wie hoch ist die Leistung?
- Grundsätzlich ist die Höhe des Klimabonus abhängig vom Wohnort. Wegen der Teuerung wurde der Klimabonus allerdings einmalig, für das Jahr 2022, auf 250 Euro pro Person erhöht. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte (125 Euro).
Wie wird die Leistung ausgezahlt?
- Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Auszahlung in Form eines Gutscheins per Post.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
- Ab Oktober 2022
- Ab 2023 wird der Klimabonus wie ursprünglich geplant, einmal im Jahr abhängig vom Wohnort ausbezahlt.
Teuerungsbonus
Wer kann die Leistung erhalten?
- Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich
Wie hoch ist die Leistung?
- 250 Euro pro Person, Kinder unter 18 Jahren bekommen die Hälfte (125 Euro)
- Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro sind die 250 Euro steuerpflichtig.
Wie wird die Leistung ausgezahlt?
- Einmalig, automatisch gemeinsam mit Klimabonus
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Ab Oktober 2022
Für bestimmte Personen
Familienbeihilfe
Kindermehrbetrag
Teuerungsausgleich
Unterstützung für kleine und mittlere Pensionen
Teuerungsabsetzbetrag
Langfristige strukturelle Maßnahmen
Abschaffung der kalten Progression.
Konkret sollen die Grenzbeträge der Progressionsstufen (mit Ausnahme der 55%-Stufe) sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) automatisch um 2/3 der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1.1. des Folgejahres angehoben werden. Um auf sich verändernde gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können, soll die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet werden, jährlich im Ausmaß des restlichen Volumens von 1/3 der Wirkung der kalten Progression einen Gesetzesvorschlag an den Nationalrat vorzulegen, der Entlastungsmaßnahmen von Erwerbstätigen und/oder Pensionistinnen und Pensionisten im Ausmaß dieses Volumens beinhaltet. Das Volumen soll jährlich durch einen Progressionsbericht wissenschaftlich festgestellt werden.
Valorisierung von Sozialleistungen
Ab 2023 werden analog zur Abschaffung der kalten Progression bisher noch nicht indexierte Sozialleistungen valorisiert – also an die Teuerungsrate angepasst – , wobei als Basis die Inflation im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres dient. Das betrifft den Kinderabsetzbetrag, Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie Studienbeihilfe. Diese Leistungen werden künftig jedes Jahr um einen bestimmten Wert erhöht.
-REDAKTION (Quelle: BMSGPK)
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