Immer öfter sehen sich Gemeinden mit Ansprüchen aus reinen Vermögensschäden konfrontiert. Mangelhafte Verträge, verjährte Forderungen und andere Managementfehler können erheblichen finanziellen Schaden verursachen.

Hat ein Gemeindeorgan einen Vermögensschaden verursacht, so haftet es gegenüber der geschädigten Gemeinde bzw. dem geschädigten Dritten. Das gilt sowohl für Aktivitäten im Rahmen der Hoheitsverwaltung wie auch in der Privatwirtschaftsverwaltung. Gemeinderäte sowie Bürgermeister tragen somit eine große Verantwortung und stehen unter enormen Druck. Die persönliche Haftung kann zu hohen finanziellen Belastungen führen.

Immer mehr Bürgermeister sichern sich ab

Seit einiger Zeit gibt es für Gemeindeorgane wie Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeinderäte u.a. die Directors and Officers-Versicherung – kurz D&O genannt. Diese Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ermöglicht es, reine Vermögensschäden abzusichern. Besonders bei Bürgermeistern erfreut sich die D&O großer Zustimmung. „Man weiß nie, wer einen anzeigt. Oft kommen die Vorwürfe sogar aus den eigenen Reihen“, nennen Bürgermeister als Motiv für den Versicherungsabschluss, und verstärkend „Mir geht es vor allem um die Abwehrfunktion dieser Versicherung. Der Konkurrenzkampf wird immer härter und Verleumdungen nehmen zu.“ Auch die Nachhaftung, wenn man als Mandatar ausscheidet oder in Pension geht, veranlasst Gemeindeorgane, sich abzusichern. Schließlich will niemand im Ruhestand von seinem Nachfolger wegen angeblichen Fehlverhaltens zur Verantwortung gezogen werden.

In diesen Fällen hilft die D&O Versicherung

Beispiel 1: Unbezahlte Kanalgebühren

In einer Gemeinde wurde für die Bezahlung der Kanalgebühren kein taugliches Mahnwesen eingerichtet. Somit fiel es nicht weiter auf, dass so manche Hausbesitzer über Jahre hinweg die Kanalgebühren nicht bezahlten. Da es eine Verjährungsfrist von drei Jahren gibt, entgingen der Gemeinde Einnahmen von mehreren tausend Euro.

Beispiel 2: Kreditaufnahme für Gemeindeprojekt

Für den Bau einer Mehrzweckhalle nimmt ein Bürgermeister einen Kredit von 1,93 Mio. Euro auf. Der Bürgermeister ließ nicht die bestbietende Bank zum Zug kommen und verursachte durch überteuerte Kreditraten finanziellen Schaden.

Beispiel 3: Dumpingpreise bei Mieten

In einer Gemeinde werden Gemeindewohnungen zu Mieten angeboten, die weit unter den Preisen von vergleichbaren Wohnungen liegen. Somit kann dem verantwortlichen Gemeindeorgan ein Vermögensschaden vorgeworfen werden, denn die Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten stellt eine wichtige Einkommensquelle der Gemeinden dar.

Beispiel 4: Bauverfahren werden nicht abgeschlossen

In einer Gemeinde fehlt seit vielen Jahren bei zahlreichen Bauverfahren die behördliche Abnahme nach Fertigstellung. Grund dafür ist ein überlasteter Mitarbeiter. Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, der Forderung nach Personalaufstockung nicht nachgekommen zu sein.

Hinweis: Zweck dieses Beitrages ist eine vereinfachte und gekürzte Marketinginformation. Der genaue Deckungsumfang ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen und in der Polizze dokumentiert. Das Produktinformationsblatt zu diesem Versicherungsprodukt finden Sie unter www.nv.at/Service/Downloads-zu-Produkten.

– C.TAUCHER (Quelle: NÖ Versicherung, Entgeltliche Einschaltung)

 

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