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Kärnten

Recht

29.09.2022

Kärnten: Gemeinderatssitzungen ab sofort auch per Livestream

Transparenz in der Kommunalpolitik ist wichtig und wird von Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Auch wenn Gemeinderatssitzungen öffentlich sind, ist es für viele Menschen nur schwer möglich, daran teilzunehmen. Besonders in Corona-Zeiten hat die Bürgerbeteiligung gelitten. Die Kärntner Landesregierung hat nun einen Antrag auf Neufassung der Gemeindeordnung eingebracht, der Gemeindepolitik transparenter machen soll. Auch das Mitspracherecht der Bürger:innen wird ausgebaut.

„Gemeinde-Netflix“: Sitzung live im Internet

Alle Gemeinderatssitzungen können künftig live im Internet übertragen werden. Und die Kärntnerinnen und Kärntner können ab sofort Petitionen an ihre Gemeinden richten. Das hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Daniel Fellner beschlossen.

Bisher konnten die Kommunen ihre Gemeinderatssitzungen wegen Datenschutzbestimmungen nicht online zeigen. Mit der Neufassung der Kärntner Gemeindeordnung sowie des Klagenfurter und Villacher Stadtrechts werden Live-Übertragungen jetzt möglich.

Landesrat Daniel Fellner: „Jeder Gemeinderat, der das möchte, kann künftig alle Bürgerinnen und Bürger an seinen Sitzungen online teilhaben lassen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dafür aus.“

Damit will die Landesregierung die Gemeinderatssitzungen für alle zugänglicher machen. Die Aufnahmen der Sitzungen sollen auch im Nachhinein verfügbar sein.

Bürger:innen können ihre Ideen mit Petitionen einbringen

Erweitert werden mit der AGO-Novelle auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, und zwar in Form eines Petitionsrechts. Jede Person hat künftig das Recht, Eingaben an die Organe der Gemeinde zu richten. Ist diese Eingabe bzw. Petition von mindestens fünf Prozent der wahlberechtigen Gemeindebürgerinnen und -bürger unterschrieben, muss sie von der Gemeinde behandelt werden.

„Diese Petitionen können alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde umfassen und jederzeit eingebracht werden. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten in ihrem Heimatort – sie erhalten auch einen direkteren Einblick in die Aufgabenbereiche und Möglichkeiten der Kommunalpolitik“, so Landesrat Fellner.

Weitere Neuerungen umfassen etwa einige Vereinfachungen in der Verwaltung, Digitalisierungsschritte (beispielsweise eine digitale Akteneinsicht für Mitglieder des Gemeinderats) und die Haushaltsdisziplin. So werden die Kommunen künftig dazu verpflichtet, ein wirksames internes Kontrollsystem einzuführen. Nach Beschlussfassung in der Regierung wird der Entwurf der Novelle zur Erörterung an den Kärntner Landtag übermittelt.

-REDAKTION (Quelle: Büro LR Fellner)

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