Energiesparmaßnahmen sind eine Möglichkeit, Kosten zu reduzieren. Eine andere Möglichkeit bietet die Nutzung der BBG-Rahmenvereinbarungen. Durch den gebündelten Einkauf der BBG und die Teilnahme an einem großen Beschaffungsmarkt wird für Sie ein optimales Preis-Leistungsverhältnis erreicht. Ein Vorteil für Kunden der BBG vor allem beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die seltener benötigt werden.
Damit öffentliche Einrichtungen wie Bundesländer, Städte und Gemeinden, ausgegliederte Unternehmen sowie Einrichtungen im Bildungs- und im Gesundheitsbereich, aber auch Feuerwehren Beschaffungen über die BBG tätigen können, muss zunächst eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen werden. So kann zukünftig rasch und unkompliziert über den e-Shop der BBG bestellt werden. Ihr Vorteil dabei, Sie sparen nicht nur Kosten, sondern auch Zeit für aufwändige Vergabeverfahren.
Mit Abschluss der Grundsatzvereinbarung wird Ihre Gemeinde in die Kundenliste der BBG aufgenommen. Diese Liste muss von der BBG bei jeder Ausschreibung beigelegt werden. Jene Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen, die hier genannt werden, dürfen nach Abschluss des Vergabeverfahrens die entsprechende Rahmenvereinbarung nützen. Jeden Tag wächst so das Portfolio an Produkten und Dienstleistungen, auf das Sie zugreifen können!
Der e-Shop der BBG zeigt Ihnen automatisch alle jene Rahmenvereinbarungen an, für die Sie abrufberechtigt sind. Außerdem finden Sie eine Reihe von Direktvergabeplattformen, die Sie sofort nützen können, sofern Sie die Direktvergabegrenze beachten.
Wie sich die Zusammenarbeit mit der BBG für Ihre Gemeinde rentiert und welche umfangreichen Serviceangebote die BBG noch bietet, erläutert Werner Dickinger, Fachbereichsleiter Vertrieb im Interview:
TIPP: Wenn Sie eine Grundsatzversicherung abschließen wollen, dann schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten sowie den Gemeindedaten an vertrieb@bbg.gv.at. Der zuständige Kundenbetreuer wird mit Ihnen in Kontakt treten. www.bbg.gv.at/kommunal
– C.TAUCHER (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)