Die Unsicherheit herrscht vor allem ausgabenseitig: Wie entwickeln sich die allgemeine Teuerung und die Energiepreise weiter, wie stark steigen die Personalausgaben, wann kommt der nächste Zinssprung? Letztlich alles Fragen, die schwer zu beantworten sind und im Ergebnis zu einer vorsichtigen Budgetierung und Zurückhaltung im Bereich der Ermessenausgaben führen dürften.
Neue Ertragsanteile-Prognose anlässlich des Bundesvoranschlags
Mitte Oktober präsentierte Finanzminister Brunner sein erstes Budget und legte neben den Entwürfen zum Bundesfinanzgesetz 2023 und zum Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 auch eine neue Ertragsanteile-Prognose vor. Wie die nebenstehende Tabelle zeigt, sollen die kassenmäßigen Gemeinde-Ertragsanteile auch gegenüber dem einnahmenstarken Jahr 2022 mit österreichweit plus 1,1 Prozent leicht wachsen – während die Juli-Prognose vor wenigen Wochen noch von einem leichten Minus für 2023 ausging.
Letztlich dürfte sich die aktuelle Teuerung, die sich auch weit ins Jahr 2023 hineinziehen wird, weiterhin positiv auf Abgaben wie die Umsatzsteuer oder auch die Körperschaftsteuer gewisser Branchen auswirken. Auch die aktuelle Rekord-Beschäftigung soll trotz der sich eintrübenden Konjunktur (WIFO und IHS rechnen für 2023 mit einem realen BIP-Wachstum von nur noch 0,2 bis 0,3 Prozent) auch weiterhin stabil bleiben und für hohe Lohnsteuer-Einnahmen sorgen.
Das Ertragsanteile-Plus wäre natürlich deutlich höher ausgefallen, wenn nicht 2023 bereits einige steuerliche Anti-Teuerungsmaßnahmen bzw. Entlastungsmaßnahmen (wie die Abschaffung der Kalten Progression oder auch die KÖSt-Senkung) schrittweise wirksam werden würden.
Ausgabenseitige Herausforderungen
Die aktuellen geopolitischen und volkswirtschaftlichen Risiken führen besonders auf der Ausgabenseite zu großer Unsicherheit. Nach Einschätzung des WIFO befinden wir uns gerade am Höhepunkt der durch die Strom- und Gaspreise befeuerten Teuerungskrise. Die aktuelle Inflation von zehn bis elf Prozent soll Ende des Jahres wieder leicht zu sinken beginnen, weil mit Dezember auch die Strompreisbremse für Haushalte wirksam werden wird.
Für 2023 gehen die Wirtschaftsforscher von einer Jahresinflation von 6,5 Prozent aus, die im heurigen Jahr noch bei 8,3 Prozent liegen soll. Während die Kostensteigerung bei den Sachausgaben also bereits vielfach angekommen sind, werden die steigenden Personal-, Energie- und Zinskosten zum Großteil erst 2023 wirksam werden.
Der für viele kommunale Darlehen relevante Referenzzinssatz (6-Monats-Euribor) lag Anfang Juni noch im Minus und liegt mittlerweile bei deutlich über zwei Prozent, Tendenz weiterhin stark steigend. Inklusive Marge könnte sich im Jahr 2023 durchaus ein variabler Zinssatz von vier Prozent ergeben.
Die Personalkostenentwicklung im Jahr 2023 wird maßgeblich von den Gehaltsabschlüssen im öffentlichen Dienst abhängen. Mit Blick auf die bereits bekannten Pensionserhöhungen und bisherige Branchengespräche sowie den aktuellen Personalmangel in vielen Bereichen ist für 2023 durchaus mit einem Anstieg der Personalkosten um acht bis zehn Prozent zu rechnen.
Vor allem aber die Energiekosten werden die Gemeinden vor große, viele vor enorme Herausforderungen stellen – das Ausmaß wird vom bisherigen Tarif, jeweiligen Bedarf und den realisierbaren Einsparungen abhängen.
Verhandlungen über Gemeindepaket III
Der Österreichische Gemeindebund hat bereits im Sommer auf die Notwendigkeit eines weiteren Gemeindepakets des Bundes hingewiesen, um auch auf kommunaler Ebene die Auswirkungen der Teuerung abzumildern, die bei den Gemeinden ohne Wien 2023 bis zu 1,4 Milliarden Euro ausmachen könnten. Vor allem im September und Oktober fanden dazu verschiedenste fachliche und politische Gespräche statt. Zu Redaktionsschluss waren diese Gespräche sehr weit gediehen, ein finales O. K. der Bundesregierung zu einem Gemeindepaket III (nach den beiden Gemeindepaketen des Bundes in den Corona-Jahren 2020 und 2021 mit einer Milliarde Euro bzw. 775 Millionen Euro an frischen Mitteln) stand jedoch noch aus.
KIG 2023 bereits in Begutachtung
Bereits mehr oder minder fix ist das Kommunalinvestitionsgesetz 2023. Dieses Förderinstrument ging bereits im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2023 (in Artikel 6 dieses Sammelgesetzes) Mitte Oktober in Begutachtung. Hier waren zu Redaktionsschluss aber vor allem noch die Höhe der Gesamtdotation sowie die Breite der Verwendungszwecke dieses Zweckzuschussgesetzes in Diskussion, das mit seiner 50-prozentigen Förderquote vor allem auf Investitionen in Energieeffizienz und Energiewende abzielt.
Ebenfalls Teil der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2023 waren die Zweckzuschüsse in Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro, die den Gemeinden für kommunale Impfkampagnen im April 2022 überwiesen wurden. Hier ist vorgesehen, dass jene Zweckzuschuss-Mittel, die bis Ende 2022 nicht widmungsgemäß nachgewiesen werden können, nicht zurück an den Bund gehen, sondern wieder auf alle Gemeinden aufgeteilt werden.
– K. GSCHWANDTNER (Quelle: Gemeindebund, BMF)