Seit Jahren wird eine kostendeckende Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs (SGV) aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds des Bundes gefordert. Leider ist aber das Gegenteil der Fall: Da zumeist nur eine Valorisierung nach dem VPI erfolgt, entfernen sich die Tarife und Kostenersätze des Bundes aus dem Familienlastenausgleichsfonds mehr und mehr von der Entwicklung der tatsächlichen Kosten. So wurde etwa der Kilometer-Tarif im Zeitraum 2000-2020 lediglich um 42,3 Prozent erhöht, während die Gesamtkosten der Transportunternehmen laut WKO im gleichen Zeitraum um mehr als 100 Prozent gestiegen sind.
Zusätzlich zu einer kurzfristig notwendigen außerordentlichen Valorisierung braucht es aber auch eine grundlegende Überarbeitung des Abgeltungsmodells – etwa hinsichtlich der Zumutbarkeitsbestimmungen wie der 2km-Regel, der Berücksichtigung von Leerfahrten und Minderauslastungen oder auch der Ergänzung der bisher rein km-bezogenen Vergütung um eine Zeitkomponente.
Gemeinden werden in die Rolle des Zahlers gedrängt
Aufgrund dieser längst nicht kostendeckenden FLAF-Finanzierung werden die Gemeinden bei der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr mehr und mehr in die Rolle des Ausfallshafters gedrängt. Der Bund verweist darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr gibt und behält gleichzeitig sein unzureichendes Abgeltungssystem bei.
Viele Gemeinden sehen sich somit gezwungen, jährlich Zuschüsse bzw. Abgangsdeckungen an die Transport- und Taxiunternehmen zu leisten, damit diese Unternehmen weiterhin bereit sind, zu den vom Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen Leistungen im SGV zu erbringen. Vielfach finden sich aufgrund dieser fehlenden Wirtschaftlichkeit auch gar keine Unternehmen, sodass bereit viele Gemeinden den Schülergelegenheitsverkehr selbst durchführen müssen, damit das österreichweit rund 100.000 Schülerinnen und Schüler umfassende SGV-System nicht zusammenbricht.
Bitte um Teilnahme an der Online-Umfrage bis 30.11.2022
Der Österreichische Gemeindebund ist aktuell in intensivem Austausch mit Vertretern der Bundesregierung, des Parlaments oder auch der Wirtschaft. Um noch mehr Reformdruck zu erzeugen und um ein klareres Bild über die Kostenfolgen zu bekommen, wird hiermit um Teilnahme bis 30.11.2022 an dieser anonymen Online-Umfrage zum finanziellen Aufwand der Gemeinden für die Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr ersucht. Vielen Dank.
– REDAKTION (Quelle: Gemeindebund)