GG-Berlin/pixelio.de

Recht

10.02.2023

Schwellenwerteverordnung bis Ende Juni verlängert

Seit 7. Februar ist es fix: Die Schwellenwerteverordnung, die öffentlichen Auftraggebern etwa für Direktvergaben mehr Spielraum lässt, wurde nun doch wieder in Kraft gesetzt. Die Neuauflage gilt vorerst bis Ende Juni. Der Österreichische Gemeindebund setzt sich auch weiter dafür ein, dass die Verordnung auch darüber hinaus gilt.

Kurve knapp gekratzt

Im Dezember war noch im Raum gestanden, dass die im Jahr 2009 erlassene und seitdem jedes Jahr verlängerte Regelung mit Jahreswechsel ersatzlos auslaufen könnte. Die Schwellenwerte für vereinfachte Verfahren wären dann bereits endgültig auf die deutlich niedrigeren, im Bundesvergabegesetz festgelegten Beträge zurückgefallen. Von 1. Jänner bis 6. Februar 2023 waren die niedrigeren Betragsgrenzen in Kraft. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem das Vergabeverfahren eingeleitet wird.

Seit Dienstag gelten nun wieder die höheren Schwellenwerte: Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge bis zu einem Wert von unter 100.000 Euro derzeit weiterhin direkt — also ohne komplizierte Ausschreibung — vergeben. Bauaufträge bis zu einem Wert von einer Million Euro können nach wie vor im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden. Die aktuelle Verlängerung läuft bis Ende Juni 2023. Mehr dazu finden Sie unter den Links unten.

-REDAKTION (Quelle: BMJ, Die Presse)

© Copyright - Kommunalnet