Microsoft Online

Klimaschutzministerium

20.04.2023

100 Prozent Förderung mit klimaaktiv mobil

Wer jetzt auf klimaaktiv mobil setzt, kann sich bis zu 100 Prozent der Kosten für mobilitätsverbessernde Maßnahmen fördern lassen – eine professionelle Beratung durch klimaaktiv mobil inklusive!

Gute Nachrichten für alle Gemeinden: Zur Verbesserung der kommunalen Mobilität kann jetzt das klimaaktiv mobil Förderprogramm mit dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP 2023) kombiniert werden. Damit stehen den Gemeinden zwei Bundesförderungen zur Verbesserung der aktiven Mobilität zur Verfügung, die einander optimal ergänzen.

Was genau wird gefördert?

  • Im Radverkehr werden von klimaaktiv mobil klimafreundliche Mobilitätslösungen unterstützt, die zur Forcierung des Radverkehrs auf regionaler und kommunaler Ebene beitragen.
  • Im Fußverkehr werden von klimaaktiv mobil bauliche Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur für eine fußverkehrsfreundliche Siedlungsgestaltung mit Vermeidung von Umwegen und angenehmer Aufenthaltsqualität gefördert.
  • Planungskosten, Kosten für Verkehrszählungen und Digitalisierung können als immaterielle Vorleistungen in Höhe von maximal 10 Prozent der baulichen Maßnahmen miteingereicht werden.

Wer kann um Förderung ansuchen?

Für Radverkehrsförderungen können Betriebe, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen einreichen. Die Fußverkehrsförderung ist speziell für öffentliche Gebietskörperschaften und Betriebe vorgesehen.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Der Basisfördersatz richtet sich nach den geplanten und zur Förderung eingereichten Maßnahmen und kann durch entsprechend ergänzende Maßnahmen wesentlich höher sein.

  • Beim Radverkehr liegt der Basisfördersatz für Einzelprojekte bei 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch Zuschlagsmöglichkeiten um weitere maximal 10 Prozent möglich.Bei größeren Vorhaben wie einer abgestimmten Radverkehrsplanung oder der Planung eines regionalen Radnetzes beträgt der Basisfördersatz 40 Prozent. Eine Erhöhung des Fördersatzes ist durch Maßnahmenkombinationen auf bis zu 50 Prozent möglich.
  • Bei der Fußverkehrsförderung beträgt der Basisfördersatz 20 Prozentbei der Umsetzung von mindestens drei baulichen Maßnahmen. Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch Maßnahmenkombinationen auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Für Rad- und Fußverkehrsprojekte erfolgt die Antragstellung online und VORUmsetzung der Maßnahmen. Benötigt wird ein Mobilitäts-/Verkehrskonzept inklusive technischer Beschreibung sowie eine Berechnung der Umwelteffekte für die zur Förderung beantragten Maßnahmen.TIPP: Dieses Konzept wird kostenlos vom zuständigen klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für einreichende Gemeinden erstellt.Darüber hinaus müssen Gebietskörperschaften den Nachweis erbringen, dass sie mindestens 25 Prozent der Investitionskosten selbst tragen können (bzw. 15 Prozent Eigenmittelanteil bei einer abgestimmten Radnetzplanung im Zuge der Fördereinreichung bei Regionalen Radnetzausbauprogrammen).
  • Im Fußverkehr braucht es ein vom Gemeinderat beschlossenes örtliches Fußverkehrskonzept einen lokalen Masterplan Gehen(Landeshauptstädte und Städte mit mehr als 15.000 Einwohner:innen). 

Einreichungen für klimaaktiv mobil Förderungen sind in Abhängigkeit des verfügbaren Budgets bis spätestens 29.02.2024 möglich.

 

Informieren Sie sich am besten heute noch zu den Förderungen für mobilitätsverbessernde Maßnahmen! Zur optimale Kombination der verfügbaren Fördermaßnahmen und bei Fragen zur Einreichung beraten Sie gerne die Expertinnen und Experten des klimaaktiv mobil Beratungsprogramms für Städte, Gemeinden und Regionen.

Kontakt:

mobilitaetsmanagement@komobile.at

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

© Copyright - Kommunalnet