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19.05.2023

50 Millionen Euro für die Vereine

Bund stellt Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von Vereinen zur Verfügung. Unterstützung ist Teil des „Kommunalen Investitionsprogrammes 2023“. Kommunen können ab sofort die Zuschüsse online beantragen.

Im Rahmen des neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden wird vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 durch zwei Fördertöpfe insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen beiden 500 Millionen Euro-Töpfen werden wiederum bis zu fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Somit stellt der Bund hier insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um die Vereine bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.

Zielgruppe des Zuschusses sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Konkret können in der Regel beispielsweise Freiwillige Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Sportvereine, Kultur- und Sozialvereine, Brauchtumsvereine, Kirchenchöre, Gesangsvereine, Blasmusikkapellen von den zusätzlichen Mitteln profitieren. Eine Antragstellung ist ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde möglich. Wie in den bisherigen Investitionsprogrammen ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Kofinanzierungsanteil von 50 Prozent erfüllen müssen.

Rechenbeispiel: Organisation A beantragt bis spätestens 31. Dezember 2024 eine Förderung für eine Stromrechnung vom Jahr 2022 in Höhe von 3.000 Euro, im Jahr 2021 betrug sie 2.000 Euro: Die Differenz beträgt somit 1.000 Euro. Die Gemeinde kann 500 Euro Zweckzuschuss im „KIP“ beantragen und Organisation A fördern, die weiteren 500 Euro sind durch die Gemeinde zu finanzieren.

Kommunales Investitionsprogramms 2020 war voller Erfolg – jetzt folgt „KIP-2023“
Insgesamt wurde die Gemeindemilliarde des Bundes aus dem KIP-2020 in einem beeindruckenden Ausmaß von 99,8 Prozent ausgeschöpft. So wurden rund 998 Mio. Euro an die Gemeinden für Projekte im Sinne der Regionalität für Infrastrukturprojekte ausgeschüttet. Dieser Summe stehen mehr als 9.000 positiv erledigte Anträge gegenüber. Der Zweckzuschuss unterstützte Gesamtinvestitionen von rund vier Milliarden Euro. Rund 30 Prozent der Zuschüsse flossen in die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik, LED-Umstellung Straßenbeleuchtung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und den Ausbau von Rad- und Fußgängerwegen. Zudem wurden rund 28 Mio. Euro für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden von Blaulichtorganisationen verwendet.

Finanzminister Magnus Brunner

„Unsere Gemeinden und Bundesländer hätten ohne Unterstützung des Bundes enorme finanzielle Einbußen erlitten. Daher hat die Bundesregierung bereits in großem Ausmaß geholfen, um Auswirkungen von Corona und Inflation zu dämpfen – und wir helfen weiter. Die Gemeinden können in Summe 50 Millionen Euro der ihnen zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Das gibt jeder Gemeinde die Möglichkeit, Organisationen und Vereine vor Ort – also unsere Eckpfeiler des Zusammenlebens im Ort – zu unterstützen.“

Vizekanzler Werner Kogler

„Im Verein oder in einer Freiwilligenorganisation erleben wir Gemeinschaft, vor allem in Sportvereinen schließt man nicht nur Freundschaften fürs Leben, sondern findet auch Freude an der Bewegung. Die steigenden Kosten für Energie setzen auch Vereine und Organisationen in unterschiedlichem Ausmaß unter Druck. Das Aufrechterhalten des Betriebs für die Menschen soll nicht unter diesen Lasten leiden und gleichzeitig ein Anreiz zum Sparen gesetzt werden. Deshalb freut es mich sehr, dass wir in der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu einer Lösung gekommen sind, wie wir die Energiekosten vieler Vereine abfedern und ihnen damit finanzielle Unterstützung in schwierigen Zeiten zusichern können.“

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm

„Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Aus diesem Grund ist es auch für uns als Bundesregierung Ehrensache, die wertvolle Arbeit der vielen Ehrenamtlichen im ganzen Land anzuerkennen und die gestiegenen Energiekosten der Vereine und Organisationen abzufedern. 3,7 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich und dieses Engagement unterstützen wir mit dem vorliegenden Paket kräftig. Die beiden Pandemie-Jahre waren für das Ehrenamt Herausforderung genug, daher stehen wir ihnen bei den Energiekosten zur Seite.“

Gemeindebundpräsident Alfred Riedl

„Mit der kommunalen Investitionsmilliarde können die österreichischen Kommunen nicht nur die Kinderbetreuung ausbauen, PV-Anlagen errichten oder Gebäude sanieren, sondern auch direkt ihren Vereinen unter die Arme greifen, um einen Teil der gestiegenen Energiekosten abzufedern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen, dass die rund 125.000 Vereine im Land mit ihren 3,7 Millionen Ehrenamtlichen einen unschätzbar wichtigen Anteil am guten Zusammenleben in den Kommunen haben. Ein aktives Vereinsleben stärkt die Gemeinschaft und gibt den Menschen Halt und Geborgenheit. Es ist einfach gelebte Praxis, dass die Gemeinden die Vereine bei ihren Aufgaben finanziell unterstützen. Nun können wir auch einen Teil der hohen Energiekosten abdecken und damit den Vereinen auch eine große Last von den Schultern nehmen.“

Feuerwehrpräsident Robert Mayer

„Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich rücken alle zwei Minuten zu einem Einsatz aus und stellen dabei ihre Freizeit unentgeltlich zur Verfügung, um ihren Mitmenschen zu helfen. Die ehrenamtlichen Mitglieder erfüllen dadurch den gesetzlichen Auftrag nach mehr Sicherheit in unserem Land. Viele dieser Freiwilligen Feuerwehren tragen zudem die Energiekosten für ihr Feuerwehrhaus selbst. Ich freue mich und bin dankbar, dass für diese Feuerwehren nun eine Möglichkeit gefunden wurde, die Teuerung ein wenig abzufedern und durch den Weg über die Gemeinde zu entlasten.“

Voraussetzungen für Organisationen im Überblick

  • Tatsächlich gestiegene Energiekosten (nur Differenz wird gefördert),
  • Kein Bezug von Förderungen von dritter Seite zu gestiegenen Energiekosten,
  • Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder sonstiger Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der nachfolgend genannten Zwecke dient:
    • gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird (§ 35 BAO),
    • mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen (§ 37 BAO),
    • kirchlich sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden (§ 38 BAO).

Alle Infos und die Beträge für die jeweilige Gemeinde finden Sie hier.

– REDAKTION

 

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