Diese Schwellenwerteverordnung gilt in Österreich seit 2009 und wird regelmäßig verlängert. Nur zu Jahresbeginn galten kurzfristig die „normalen“ gesetzlichen Werte. Im Februar wurden die höheren Beträge wieder in Kraft gesetzt und eine Evaluierung bis Ende Juni angekündigt. Nun wurde die Verordnung über den 30. Juni hinaus prolongiert.
Auch das „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ im Baubereich, bei dem mindestens drei geeignete Unternehmen zur Abgabe von Angeboten einzuladen sind, bleibe vorerst bis zu einer Million Euro erlaubt.
Die Weitergeltung sei zwar fix, der Verordnung der Justizministerin müssten allerdings noch die Bundesländer zustimmen, heißt es in der „Presse“. Insofern sei die bereits am 19. Mai erfolgte Kundmachung im Bundesgesetzblatt verfrüht gewesen – ein Formalfehler, der nun noch repariert werden müsse.
– REDAKTION (Quelle: „Presse“)
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