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Klimaschutzministerium

02.08.2023

500 Millionen für Energiespar-Investitionen

Machen Sie Ihre Gemeinde zukunftsfit: Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger sind wichtige Säulen des Kommunalen Investitionsprogrammes. Projekte aus den Jahren 2023 und 2024 werden vom Bund mit Zuschüssen unterstützt.

Die vergangenen Jahre haben klar und deutlich gezeigt: Energie ist ein kostbares Gut und Versorgungssicherheit nicht selbstverständlich. Es braucht gezielte Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken und die Abhängigkeit von teuer importierter fossiler Energie verringern. Das Kommunale Investitionsprogramm 2023 (KIP) unterstützt Österreichs Gemeinden auf diesem Weg: Von insgesamt 1.000 Millionen Euro, die in den Jahren 2023 und 2024 bereitstehen, ist die Hälfte für Energiesparmaßnahmen vorgesehen.

Gemeinden können somit wesentlich mitgestalten, wie Klimaschutz und Energiewende lokal gelebt werden. Zuschüsse stehen zum Beispiel für folgende Projekte zur Verfügung:

  • Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie wie zum Beispiel Thermisch-energetische Gebäudesanierung oder die Umrüstung Beleuchtungssysteme
  • Einsatz und zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseanlagen, PV-Anlagen und Speicher, thermische Solaranlagen, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität oder die Anschaffung und Umrüstung von e-Fahrzeugen
  • Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen wie zum Beispiel den Anschluss an Nah- und Fernwärme oder Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Weitere Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel Radverkehrs- und Fußwege

TIPP

Zuschüsse des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) können mit Förderungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) sowie des Klima- und Energiefonds (KLIEN) kombiniert werden!

Gemeinden können die KIG-Mittel für Projekte verwenden, die von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen werden. Anträge auf Zweckzuschüsse sind bis 31. Dezember 2024 bei der Abwicklungsstelle, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), einzureichen.

Bis zu fünf Prozent der Zuschüsse dürfen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen weitergegeben werden, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können.

Weiterführende Informationen zur konkreten Antragsstellung finden Sie auf: www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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