Am Donnerstag haben Vizekanzler Kogler und Verfassungsministerin Edtstadler die Eckpunkte zum neuen Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. Damit soll nun das Amtsgeheimnis abgeschafft und das Grundrecht auf Information für Bürgerinnen und Bürger verankert werden. Mit dem neuen Entwurf soll das individuelle Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.
Klare Vorgaben gefordert
Vizepräsidentin Andrea Kaufmann und Vizepräsident Erwin Dirnberger erklären zum vorliegenden Entwurf: „Der Österreichische Gemeindebund hat in den letzten Monaten immer wieder klargestellt, dass es für die Gemeinden klare Vorgaben und Regeln braucht, wie man vor allem mit dem Thema proaktive Veröffentlichungspflichten umgehen soll. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen zur Verfügung haben. Der Bund ist nun gefordert die technischen Möglichkeiten für die Veröffentlichung und Verknüpfung von Daten zur Verfügung zu stellen. Klar ist: Mit der Stärkung der persönlichen Informationsfreiheit hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit Informationen von der Gemeinde einzuholen. Die Verwaltungen stehen immer im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Von daher hat der Österreichischer Gemeindebund stets klare Vorgaben eingemahnt.“