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06.11.2023

ID Austria löst am 5.12.2023 die Handy-Signatur endgültig ab

Die ID Austria ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten. Sie ist somit Ihr Schlüssel zu den e-Government Anwendungen und stellt eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte dar. Der reguläre Betrieb der ID Austria startet am 5. Dezember 2023 – ab dann ist eine Authentifizierung mit ID Austria erforderlich, um weiterhin auf digitale Services zugreifen zu können.

Unser Tipp: steigen Sie schon jetzt von Handy-Signatur auf ID Austria um

Melden Sie sich in der App “Digitales Amt” an oder wählen Sie bei einer Web-Anmeldung (z. B. auf www.kommunalnet.at) den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria”:

Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen am Bildschirm und schließen Sie so die Umstellung ab.

Was bei der Umstellung zu beachten ist

Wurde Ihre die Handy-Signatur behördlich oder nicht behördlich ausgestellt?

  • Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich ausgestellt wurde (z. B. von der Sozialversicherung, von Banken, etc.), kann sie online nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die Basisfunktion der ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, auch Ihre Anmeldedaten bleiben gleich und Signaturen mittels SMS-TAN weiterhin möglich.

Achtung: Eine ID Austria mit Basisfunktion kann nicht verlängert werden. Hierzu muss eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht und eine ID Austria mit Vollfunktion ausgestellt werden.

  • Wenn die Handy-Signatur behördlich ausgestellt wurde (durch Gemeinden, BH, Finanzämter, FinanzOnline etc.) kann online auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden. Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird deshalb nicht angeboten. Eine ID Austria mit Vollfunktion von österreichischen Staatsangehörigen kann online verlängert werden.

Achtung: Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria nicht online verlängern. Hier ist der Besuch einer Landespolizeidirektion notwendig, um eine neue ID Austria zu registrieren.

Wie lange ist eine Handy-Signatur oder ID Austria gültig?

  • Eine Handy-Signatur kann bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit auf ID Austria umgestellt werden. Die ID Austria übernimmt dabei ihre restliche Gültigkeitsdauer.
  • Die Gültigkeitsdauer einer Handy-Signatur kann unter a-trust.at/konto eingesehen werden.
  • Eine abgelaufene Handy-Signatur kann jedoch weder verlängert noch umgestellt werden.

Was passiert wenn ich bis zum 5. Dezember meine Handy-Signatur oder Bürgerkarte nicht umgestellt habe?

Ab 5. Dezember wird der Umstellungsprozess im Zuge einer Anmeldung automatisch gestartet. Kommunalnet empfiehlt jedoch bereits davor umzustellen, da die Umstellung von vielen externen Faktoren abhängig ist (zB Endgerät, App-Download etc.).

Kontakt


ID Austria Serviceline

buergerservice.oegv@brz.gv.at

+43 1 71123 – 884466

Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie auf oesterreich.gv.at.

– N.CSURA (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)

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