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Klimaschutzministerium

21.11.2023

Strategische Lärmkarten als Planungshilfe

Mit der Umgebungslärmgesetzgebung ist europaweit ein wichtiger Schritt für die Lärmbekämpfung gesetzt worden. Für die Gemeinden stellen diese Informationen auch eine wichtige Grundlage bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen dar.

Die unter www.laerminfo.at veröffentlichten strategischen Lärmkarten dienen dazu, die belasteten Bereiche zu identifizieren und ermöglichen so eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Lärmschutzes und die Ausarbeitung verpflichtender Aktionspläne durch die jeweils zuständigen Stellen. Für die Gemeinden stellen diese Informationen auch eine wichtige Grundlage bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen dar.

Insbesondere in den Ballungsräumen Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck sind die Verkehrslärmquellen vollständig erfasst. Außerhalb dieser Ballungsräume sind Lärmkarten für die Hauptverkehrsinfrastruktur verfügbar. In Österreich wurden 2022 insgesamt

  • 6.212 km Hauptverkehrsstraßen (Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr),
  • 1.978 km Haupteisenbahnstrecken (Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr) und
  • alle Flughäfen lärmkartiert.

Von den bearbeiteten 6.212 km Hauptverkehrsstraßen entfallen rund 2.265 km auf das Autobahn- und Schnellstraßennetz und 3.947 km auf das Straßennetz im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Die Lärmkarten dienen als Grundlage für eine strategische Planung, sie sind aber nicht geeignet, die individuelle Lärmbelastung exakt zu beschreiben. Wenn ein gesuchter Bereich nicht in einer Lärmzone liegt, so bedeutet das noch nicht, dass keine Lärmbelastung vorliegt!

Aktionsplanung 2024

Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten 2022 werden die bestehenden Aktionspläne überprüft und überarbeitet. Die neuen Aktionspläne sind bis 2024 fertigzustellen. Verantwortlich ist nach wie vor die jeweils für die Lärmquelle zuständige Behörde. Der Umgebungslärm-Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen. Die zuständigen Behörden sind bei den aktuellen Teil-Aktionsplänen 2018 angeführt.

Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für Bürger und Bürgerinnen aber auch Gemeinden und Institutionen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der jeweiligen Teil-Aktionspläne nach Übermittlung durch die zuständigen Behörden hier veröffentlicht. Diese öffentliche Auflage wird voraussichtlich im März 2024 stattfinden.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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