Die Debatte um die Hundehaltung in Österreich nimmt eine neue Wendung. Die Hundehaltegesetze in Österreich sind sehr unterschiedlich, mit den strengsten Regeln in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Hier gilt für Listenhunde eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Vor allem in Oberösterreich werden nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) Anfang Oktober die gesetzlichen Rahmenbedingungen heiß diskutiert.
Die Rolle der Gemeinden und Hundetrainer
In Oberösterreich sollen Gemeinden künftig leichter gefährliche Hunde melden können. „Wenn ein Hund durch aggressives Verhalten, durch Hetzen von anderen Tieren, durch aggressives Springen gegen den Zaun mehrfach auffällt. Dann haben die Gemeinden jetzt noch mehr Möglichkeiten, wenn es nach unserem Vorschlag geht, hier aktiv zu werden und Hunden eine Auffälligkeit mit Bescheid auszustellen, oder auch Hunde früher abzunehmen.“, sagt OÖ-Tierschutzlandesrat Michael Lindner . Hundetrainer Roman Schneider betont, dass das Problem nicht die Regeln sind, sondern diese zu kennen und einzuhalten. Er schlägt vor, dass die Notwendigkeit eines Sachkundenachweises vor der Anschaffung eines Hundes bekannter gemacht wird.
Die Zukunft des Hundehaltergesetzes
Lindner möchte diese Änderungen im neuen OÖ Hundehaltergesetz festhalten. Hundetrainer Schneider unterstützt die Idee von österreichweit einheitlichen Bestimmungen. Seit 2003 müssen Hundebesitzer in OÖ einen 6 stündigen Sachkundenachweis absolvieren. Im öffentlichen Raum müssen die Vierbeiner außerdem an der Leine geführt werden. Ob die anderen Parteien den Änderungen zustimmen, ist unklar. Die endgültige Entscheidung über das neue Hundehaltergesetz wird Anfang des Jahres im Landtag getroffen.
-REDAKTION (Quelle: ooe.orf.at)