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04.12.2023

Erwachsenenschutzrecht in Österreich: Praxisnaher Kommentar

Die Autor:innen dieses Kommentars haben besonderes Augenmerk auf die Verbindungen zwischen dem Erwachsenenschutzrecht und dem Verwaltungsrecht gelegt.

Dabei wurden wesentliche Verwaltungsverfahrensvorschriften (insbesondere §§ 9, 10, 11, 13a, 38 AVG) sowie materiellrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. GewO, BundespflegegeldG, ÄrzteG, GuKG, BDG, SHG) behandelt. Das Bauverfahren nach der Oö. BauO wurde dabei mehrmals als konkretes Beispiel herangezogen.

Kommentar zu den Grundlagen und Säulen des Erwachsenenschutzrechts

Der erste Teil des Praxiskommentars widmet sich den Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts, insbesondere den verschiedenen Arten der Vertretung und den Begriffen der Handlungs-, Entscheidungs- und Geschäftsfähigkeit.

Der Schwerpunkt des zweiten Teils liegt auf dem Erwachsenenschutzrecht selbst, das hauptsächlich im ABGB und AußStrG geregelt ist. Das Kommentieren des Erwachsenenschutzverfahrens und die Bedeutung allgemeiner und spezieller Bestimmungen bilden den Anfang dieses Teils. Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts – Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung – werden ausführlich erläutert. Auch die Bestellung und Eignung des Erwachsenenvertreters sowie Änderungs- und Erneuerungsverfahren sind Thema dieses Teils. Es wird auf die Auswirkungen der Vertreterbestellung hinsichtlich der Handlungs-, Geschäfts- und Prozessfähigkeit in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren eingegangen. Ebenso wird die Anwendung des Erwachsenenschutzrechts aufgrund verwaltungsrechtlicher Verweisungsnormen behandelt.

Praktische Hilfestellungen und Anhang

Der dritte Teil bietet Muster und Beispiele, die in der Praxis nützlich sein können. Besonders hervorzuheben sind die Anregung einer Vertreterbestellung durch eine Gemeinde als Privatrechtsträger und die Veranlassung einer Vertreterbestellung durch eine Gemeinde als Verwaltungsbehörde.

Der vierte Teil des Kommentars enthält einen Anhang mit einer Vergleichstabelle zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (Paragraphenübersicht) sowie eine Erklärung wichtiger Begriffe und eine Kurz-Übersicht über die zentralen Begriffe Rechtsfähigkeit – Entscheidungsfähigkeit.

 Auswirkungen des Erwachsenenschutzrechts auf das Verwaltungsrecht

Der Kommentar behandelt auch die Auswirkungen des Erwachsenenschutzrechts auf das Verwaltungsrecht. Dabei werden wichtige Neuerungen hervorgehoben, wie etwa der Grundsatz, dass eine Vertreterbestellung keine Auswirkung auf die Handlungs- und Prozessfähigkeit hat. Es werden auch einige besondere Situationen besprochen, wie die parallele Handlungsbefugnis von vertretener Person und gesetzlichem Vertreter im Verwaltungsverfahren, wenn die vertretene Person entscheidungsfähig ist. Darüber hinaus werden Ausnahmen und praktische Beispiele für die Vorgangsweise der Verwaltungsbehörden bei der Prüfung der Prozessfähigkeit erläutert.

– I.WEIPPL (Quelle: LexisNexis, Entgeltliche Einschaltung)

 

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