Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist seit über zwei Jahrzehnten der zuverlässige Partner der öffentlichen Hand in Beschaffungsfragen. Die BBG führt Ausschreibungen für eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen durch, die für öffentliche Einrichtungen nutzbar sind.

Dies ermöglicht Bund, Ländern, Städten, Hochschulen, Feuerwehren und Gemeinden, den komplexen Beschaffungsprozess zu vereinfachen und das breite BBG-Portfolio direkt aus dem e-Shop zu bestellen. Dank der hohen Abrufvolumina kann die BBG ihren Kunden dabei das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Ob Fahrzeuge, Möbel, IT-Hardware und -Software oder Energieversorgung – die benötigten Leistungen können im Zuge der Bestellung je nach Anforderungsprofil individuell angepasst werden.

Außerdem enthält der e-Shop der BBG ein umfangreiches Angebot an naBe-konformen Produkten und Dienstleistungen.

Um aus dem Portfolio der BBG abrufen zu können, ist es notwendig, eine Grundsatzvereinbarung mit der BBG abzuschließen. Ab dem 1. Jänner 2024 entfällt dabei für Neukunden die Grundsatzvereinbarungsgebühr für die ersten beiden Nutzerinnen und Nutzer im Jahr der Zeichnung sowie für die darauffolgenden drei Kalenderjahre. Bestandskunden profitieren seit 2018 von gleichbleibenden Gebühren.

Kontakt:
BBG-Helpcenter
Telefon: +43 1 245 70-0
E-Mail:   office@bbg.gv.at

– C.TAUCHER (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)

 

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09.01.2024

Einfach beschaffen mit der BBG

– I.WEIPPL (Quelle: Reisswolf, Entgeltliche Einschaltung)

 

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