Die gestiegenen Energiepreise und die damit einhergehende steigende Inflation, genauso wie gestiegene Baukosten und der in vielen Branchen herrschende Personalmangel haben nicht nur die Bürger und Bürgerinnen, sondern auch die Gemeinden betroffen.
Die gestiegenen Zinsen – vornehmlich auf der Darlehensseite – haben ihre unmittelbare Auswirkung in den Budgets gezeigt. Dass sich gleichzeitig die wirtschaftlichen Aussichten eingetrübt haben und unsere Wirtschaft in eine Rezession geschlittert ist, hat die Situation auch auf der Einnahmenseite verschärft. Alles in allem keine guten Aussichten für den Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen.
Gut wirtschaften in schwierigen Zeiten
Trotzdem ist es nach schwierigen Verhandlungen gelungen ein Ergebnis zu erzielen, das rund 2,4 Mrd. Euro wertgesichert an frischem Geld für die Länder- und Gemeindeebene bringt. Gut die Hälfte davon wird direkt oder indirekt auch den Gemeinden zugutekommen. Dass dies nicht ausreicht, um ausgeglichene Budgets erstellen zu können, haben die letzten Daten gezeigt. Aber auch, dass dies nicht überall der Fall ist.
So wurde von der Stadt Wels berichtet, dass es gelungen ist, einen Überschuss zu erwirtschaften, Rücklagen zu bilden und gleichzeitig die Investitionstätigkeit aufrecht zu erhalten. Zwar kann man Wels nicht mit vielen anderen Gemeinden vergleichen, aber ein Vergleich mit Städten ähnlicher Struktur wird wohl notwendig sein.
Zahlreiche Gesetzesänderungen geplant
Es wird erforderlich sein, Sparpotenziale zu nutzen, Investitionen zu hinterfragen und den Gedanken der Kooperation auch in die Umsetzung zu bringen. Neben dem, was die Gemeinden in ihrem Bereich erledigen müssen, sind aber auch die Landesgesetzgeber und der Bundesgesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass ein effizienter Vollzug möglich wird und die Gemeinden nicht mit überbordenden Aufgaben konfrontiert werden. Hier stehen im nächsten Halbjahr wichtige Entscheidungen an, deren Umsetzung Aufwand bedeutet und damit Kosten nach sich zieht.
Da steht zunächst das Informationsfreiheitsgesetz zur Beschlussfassung an. Damit verbunden die Schaffung von Registern, aufwendige Schulungen und am Ende die Durchführung von Verfahren mit der Überprüfung ob die Vorgaben eingehalten wurden oder nicht.
Das Vergabegesetz soll wieder novelliert werden. In seiner Komplexität schon jetzt kaum zu überbieten, sollen zusätzliche Kriterien vorgesehen und eingearbeitet werden, die die Auftragsvergabe sicherlich nicht erleichtern. Zwar konnte das Vergabegesetz keine Kartellbildung verhindern, dafür ist bei der Findung eines Prozessfinanzierers zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche wieder das Vergabegesetz anzuwenden und ermöglicht so, durch die Erhebungen von Einwendungen eine Verzögerung in der Durchsetzung der Ansprüche.
Im Denkmalschutzgesetz wird in einem Entwurf von einer „Erhaltungspflicht“ von denkmalgeschützten Gebäuden gesprochen. Ob das dem Denkmalschutz dienlich ist, darf bezweifelt werden. Während bei der Wegehalterhaftung eine Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit ist, erscheint dies jedoch bei der Baumhaftung – von der die Gemeinden vielfältig betroffen sind – nicht möglich zu sein.
Das leidige Thema der Schulärzte wird auch diese Legislaturperiode nicht gelöst werden können. Zwar lassen sich Schulärzte im Pflichtschulbereich kaum mehr finden, dessen ungeachtet verweigert man eine Reform und eine Verknüpfung mit dem Eltern-Kind-Pass.
Eine Reform im Bereich der ganztägigen Schulform durch Schaffung eines neuen Berufsbildes für die Freizeitpädagogen als „Assistenzpädagogen“ wurde zwar im Paktum zum Finanzausgleich vereinbart, wir sind jedoch auf die Umsetzung sehr gespannt. Neben den betroffenen Freizeitpädagogen erweisen sich hier die Länder als Bremser. Dass das Personal an den Schulen allerdings organisatorisch in eine Hand gehört und auch die Assistenzpädagogen genauso wie die Landeslehrer durch den Bund zu finanzieren sind, sollte aber Ziel bleiben.
Im Telekommunikationsgesetz wurde trotz unseres Widerstandes ein Standortrecht für die Errichtung von Antennentragemasten verankert. Dies sollte der rascheren Errichtung von neuen Antennenanlagen dienen. Findige Betreiber nutzen die Bestimmung nun dazu, bestehende Verträge zu kündigen und gestützt auf das Standortrecht und mit für die Gemeinden schlechtere Konditionen den Mast weiter zu betreiben. Dies gehört ehestens behoben.
Schon seit Jahrzehnten begleitet uns die Diskussion um eine Reform der Grundsteuer. Wenn man bedenkt, dass durch den Kaufkraftverlust den Gemeinden durch bisherige Regelung pro Jahr ca. 50 Millionen Euro entgehen, zeigt dies die Notwendigkeit dieser Reform. Seitens des Gemeindebundes wurde ein Modell vorgelegt, dass vom Städtebund noch eingehend diskutiert wird. Solange jedoch von den Gemeindebünden keine Einigung vorliegt, tut sich der Bund leicht, eine Reform zu verschieben.
Ein anderes Thema ist – ebenfalls schon über ein Jahrzehnt eine Baustelle – die fehlende Ermächtigung für Gemeinden eine Radarüberwachung zwecks Überwachung des fließenden Verkehrs durchzuführen. Viele Initiativen beschränken sich darauf Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen, generell Tempo 30 in Gemeinden zu fordern und strengere Strafen zu verlangen, jedoch über die Überwachungsmöglichkeit für Gemeinden will man nicht reden.
Ein Dauerbrenner der letzten Jahre und auch für die Zukunft wird dem Thema Bodenschutz zukommen. Zusammen mit den EU-rechtlichen Vorgaben wie zum Beispiel dem Renaturierungsgesetz wird es erforderlich sein, sich auf europaweit einheitliche Definitionen und Ziele zu einigen. Für die Umsetzung diverser EU-Richtlinien zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Energieeffizienzrichtlinie – EED III) wird noch viel Arbeit notwendig sein wird. Hier fehlt es noch an den entsprechenden Datengrundlagen, die es erst zu erheben gilt, um entsprechende Zielvorgaben realistisch auch in die Umsetzung bringen zu können.
Suche nach Personal
Dies ist zwar schon ein langer Katalog an offenen Baustellen, der mit Sicherheit jedoch nicht abschließend ist. Die großen auch für die Gemeinden bedeutenden Bereiche wie Gesundheit, Pflege und Kinderbetreuung sind hier gar noch nicht angesprochen.
Ein wesentlicher Bereich wird hier sein, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch das erforderliche Personal gefunden werden kann. Ohne die Bereitstellung des Personals (Ausbildung und Weiterbildung) wird es für die Gemeinden sehr schwierig werden, Zielvereinbarungen einzuhalten. Und all das verursacht noch hohe Kosten deren Bedeckung nicht gesichert ist.
So gesehen gibt es auch im Jahr 2024 noch viel zu tun.
– W. LEISS, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes