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Recht

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18.01.2024

StVO-Novelle: Gemeinden dürfen künftig auch blitzen

Der Österreichische Gemeindebund begrüßt die heute von Verkehrsministerin Leonore Gewessler und Innenminister Gerhard Karner vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung. „Nun sollen endlich langjährige Forderungen des Gemeindebundes umgesetzt werden. Die Novelle ermöglicht mehr Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindergärten, Hauptplätzen und anderen neuralgischen Punkten in den Kommunen. Nun bekommen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten weiter zu erhöhen“, betonen die Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebundes Bürgermeisterin Andrea Kaufmann und Bürgermeister Erwin Dirnberger.

Gemeinden können künftig punktuell blitzen

Der Österreichische Gemeindebund hat gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund im Jahr 2010 einen Gesetzesvorschlag zur Novelle der StVO erarbeitet. Wesentliche Teile dieses Gesetzesvorschlages sollen nun umgesetzt werden. Konkret soll es nun Erleichterungen bei der Festlegung von Temporeduktionen in Ortsgebieten geben, was bisher durchaus aufwendig war. Weiters bekommen die Kommunen die Möglichkeit punktuelle Geschwindigkeitsmessungen zu organisieren. So können die Tempolimits im Gemeindegebiet vor allem bei neuralgischen Punkten, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen, Wohngebieten usw. auch leichter kontrolliert werden. Zusätzlich können die Gemeinden nun auch „Schulstraßen“ erlassen. „Alles in allem bietet diese Novelle den Gemeinden und Städten mehr Möglichkeiten als bisher die Verkehrssicherheit im eigenen Ort zu verbessern. Bisher war dies meist ein umfangreiches und lang dauerndes Verfahren. Unzählige Rückmeldungen von den Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeinden zeigen uns den großen Bedarf für mehr Werkzeuge, um die Verkehrssicherheit vor Ort selbst zu verbessern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Gemeindemandatare wissen am besten wo sie welche Verkehrssicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen. Jetzt geht es darum, den Gesetzesvorschlag im Detail zu überprüfen. Wir werden uns im Begutachtungsverfahren tatkräftig einbringen“, erklären Kaufmann und Dirnberger.

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