Graffiti
© Momentmal/Pixabay

Recht

14.03.2024

Neues Denkmalschutzgesetz bringt massive Kostensteigerungen für Gemeinden

Die Reform des Denkmalschutzgesetzes hat am Dienstag nun auch den Kulturausschuss des Nationalrats passiert. Dabei wurde mit einem mehrheitlich angenommenen Abänderungsantrag eine weitere Erhöhung der Fördermittel des Bundesdenkmalamts beschlossen. Vorgesehen waren ab 2024 zusätzliche sechs Millionen Euro pro Jahr zum Erhalt von Denkmälern. Ab 2025 sind nun aber zehn Millionen Euro eingeplant. Für die Gemeinden bedeutet das neue Gesetz aber auch massive Kostensteigerungen.

Schutz des Kulturguts wichtig

Die Novelle erfolgt 100 Jahre nach der Erstfassung des Denkmalschutzgesetzes und tritt mit einer neu geschaffenen Erhaltungspflicht einem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum besseren Schutz von UNESCO-Welterbestätten sind vorgesehen. Verbesserte Haftungsregeln sollen zudem künftig mehr Kulturgüter für die Öffentlichkeit zugänglich machen. ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger verwies hier etwa auf die so genannte „Todesstiege“ in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, die „als wichtiges Mahnmal wieder geöffnet werden könnte“. Sie wurde 2018 mit Verweis auf nicht erfüllte Sicherheitsstandards und ein damit verbundenes Haftungsrisiko gesperrt.

Hohe Mehrkosten für Gemeinden

Die Denkmalschutznovelle soll in der nächsten Nationalratssitzung in der kommenden Woche beschlossen werden. In Kraft tritt das Gesetz am 1. September. Für die Gemeinden ist der Beschluss kontrovers: In einer Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes wird das Bekenntnis der Gemeinden zum Schutz des Kulturguts betont. Doch das neue Denkmalschutzgesetz bringt auch massive Kostensteigerungen für die Kommunen.

„Gemeinden setzen sich ganz klar für den Schutz unseres Kulturgutes ein. Aber das neue Denkmalschutzgesetz bringt auch massive Kostensteigerungen für die Gemeinden. Grundsätzlich begrüßen wir, dass nun etwas mehr Geld für den Denkmalschutz fließen soll, aber das wird bei weitem nicht ausreichen. Schon bisher ist der Denkmalschutz kaum finanzierbar. Die hohen Auflagen und die Kostensteigerungen bleiben und werden sogar verschärft. Dafür wird es deutlich mehr dauerhaft gesicherte Zuschüsse als bisher brauchen. Als Vertreter der Gemeinden fordere ich vom Bund eine Garantie ein, dass der Mehraufwand, der durch dieses Gesetz entsteht, auch übernommen wird. Insgesamt sind etwa 13.000 denkmalgeschütze Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand. Der Erhalt von Denkmälern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und da kann es nicht sein, dass der Bundesgesetzgeber die Regeln und Vorgaben verschärft, aber die Mehrkosten auf die Gemeinden abwälzt“, so Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl.

-REDAKTION (Quelle: APA)

© Copyright - Kommunalnet