Mit 1. Mai tritt in Oberösterreich die Novelle des Umweltschutzgesetzes des Landes mit Zusatzparagrafen für Lichtschutz in Kraft. Damit sei man das erste Bundesland, das „aktiv gegen Lichtverschmutzung vorgeht“, meinte Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) am Mittwoch. Die öffentliche Beleuchtungszeit in den Gemeinden wird generell auf sechs bis 22.00 Uhr begrenzt. „Dort, wo sich Menschen aufhalten, wird es aber hell bleiben“, stellte der Landesrat klar.
Nur so viel Licht wie nötig
Oberste Prämisse sei, dass künftig in der Nacht nur mehr soviel Licht wie nötig leuchten soll, um die Sicherheit auf den Straßen nicht zu gefährden. Die Gemeinden sind jetzt aufgerufen, im Hinblick darauf verbindlich bedarfsgerechte Betriebszeiten in den jeweiligen Straßenzügen festzulegen. Weiters gilt, dass die öffentliche Beleuchtung nur mehr eine umwelt- und gesundheitsschonende warme Lichtfarbe haben und der Abstrahlwinkel der Laternen maximal 70 Grad betragen darf. Für alle neuen Lichtanlagen im öffentlichen Raum gelten diese Vorgaben ab Mai, Altanlagen müssen bis 2029 umgerüstet werden.
Die Entscheidung, ob die Straßenlaternen ausgeschaltet oder gedimmt werden, treffen letztendlich die Gemeinden selber – Bundesstraßen oder Stadtautobahnen sind aufgrund der Zuständigkeit ausgenommen. Kaineder glaubt, dass das Interesse der Gemeinden zum Energiesparen groß sei. Bisher habe ihnen jedoch die Rechtssicherheit gefehlt, um das Licht zu drosseln. Diese sei mit der Gesetzesnovelle hergestellt. Die nächtliche Landschaft sei nun in Oberösterreich als „Schutzgut“ anerkannt worden, freute er sich über einen ersten Schritt im Bestreben gegen Lichtverschmutzung, den sorglosen Umgang mit künstlichem Licht. In zwei Jahren soll evaluiert werden, ob das Gesetz tatsächlich dunkelere Nächte bringe und damit „den Menschen erholsameren Schlaf“ und nachtaktiven Tieren sicherere Lebensbedingungen bringe.
-APA
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