Der Winter hinterlässt auch im kommunalen Straßennetz seine Spuren wie beispielsweise Risse und Schlaglöcher. Für den verkehrssicheren Zustand dieser Straßen sind meist die Gemeinden verantwortlich.
Den Gemeinden obliegt damit auch die Aufgabe, den Straßenzustand regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls sanieren zu lassen. Aufgrund von Baustellendiebstählen und oft damit verbundenen Bauverzögerungen ist bei Sanierungsarbeiten auf eine gute Absicherung der Baustellen zu achten.
Wenn sich der Winter verabschiedet und Frühlingsboten die neue Jahreszeit einläuten, sind die Folgen der Kältemonate im Straßenbild deutlich erkennbar. Risse und Schlaglöcher zieren nun – vor allem in höher gelegenen Regionen – oft die bislang von Schnee und Eis bedeckten Straßen und können von diversen Beschädigungen am Fahrzeug bis hin zu Unfällen führen. Die Fahrbahndecken werden insbesondere durch Frost, starke Temperaturschwankungen und Tauwetter angegriffen.
„Spätestens nach der kalten Winterzeit sollten dadurch entstandene Straßenbeschädigungen baldigst behoben werden. Denn im Allgemeinen gilt: Je länger man mit solchen Reparaturarbeiten zuwartet, desto höher fallen dann die Kosten für eine entsprechende Sanierung aus“, so Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.
Gemeinden haften auch als Erhalter von Wegen
Wenn Gemeinden die Kosten der Errichtung und Erhaltung von Verkehrsflächen wie Gemeindestraßen oder Wanderwegen tragen und die Verfügungsmacht darüber haben, müssen sie auch für einen ordnungsgemäßen Zustand dieser „Wege“ sorgen.
„Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, weil der Zustand eines Weges mangelhaft ist, haftet somit rechtlich gesehen die jeweilige Kommune“, erklärt Kaltenegger. Eine laufende Kontrolle der zu verantwortenden Wege und die Dokumentation derselben ist somit aus Haftungsgründen dringend empfehlenswert und notwendig.
Wie oft diese Kontrollmaßnahmen erfolgen sollten, hängt von folgenden Faktoren ab: von der Art der Wegfläche (z. B. stark befahrene Hauptstraße oder entlegener Wanderweg), der Leistungsfähigkeit des Wegehalters (große Stadt oder Kleingemeinde), den Umständen im Einzelfall (z. B. Wanderweg, gefährdet durch Steinschlag), der Nutzungsdichte etc. Die Haftung besteht allerdings nicht, wenn die Benützung des Weges unerlaubt oder widmungswidrig erfolgt ist. Zudem kann die Haftung durch die Beauftragung selbstständiger Unternehmen ausgelagert werden.
Vorsicht vor Projektverzögerungen durch Baustellendiebstahl
Auf den Straßenerhalter kommt neben arbeits- und kostenaufwendigen Straßensanierungen meist noch eine weitere Herausforderung zu: „Durch den aktuellen Bauboom und die damit verbundenen steigenden Kosten sowie Engpässe an Rohstoffen werden die Unternehmen zunehmend mit Baustellendiebstählen konfrontiert. Das kann die Fertigstellung von Straßensanierungsprojekten stark verzögern“, erläutert Kaltenegger.
Eine aktuelle KFV-Studie hat ergeben, dass 88 Prozent der Unternehmenden in der Baubranche bereits davon betroffen waren. Bei zwei Drittel (69 Prozent) ereignete sich der letzte Diebstahl sogar im Jahr 2020 oder 2021. Die Art der dabei gestohlenen Güter variiert. Es zeigt sich allerdings, dass tendenziell immer mehr hochwertigere Güter entwendet werden. Am häufigsten werden nach wie vor Kleingeräte wie Bohrmaschinen, gefolgt von Kleinwerkzeugen, Wertstoffen und Metallen wie Kupfer gestohlen.
Die Art der entwendeten Güter hängt meist aber auch von der jeweiligen Marktsituation und der zeitlichen Nachfrage ab.
Obacht auf Baustellenabsicherungen
Um den reibungslosen Ablauf von Bauprojekten und Sanierungen zu fördern, sollten die jeweiligen Gemeindevertretenden darauf achten, dass eine entsprechende Sicherung der Baustellen seitens der Bauunternehmung erfolgt – solche Maßnahmen können Dieben ihr Handwerk nämlich erheblich erschweren.
Hinsichtlich der Absicherung von Baustellen herrscht im Allgemeinen aber noch Optimierungsbedarf: Ergebnisse einer aktuellen KFV-Beobachtung von über 100 Baustellen zeigen, dass ein Großteil der Baustellen nur unzureichend gesichert ist.
Auf 82 der 117 beobachteten Baustellen wurde ein Schild mit „Betreten verboten“ als Sicherungsmaßnahme montiert, was Diebe in der Regel nicht abschreckt. Ein die Baustelle vollständig umschließender Bauzaun kam bei nur etwa zwei Drittel der Baustellen zum Einsatz – wobei auch dieser in vielen Fällen Lücken aufwies, die oftmals nur mit einem losen Absperrband „verschlossen“ wurden. Überwachungskameras kamen etwa bei nur acht Baustellen zum Einsatz.
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