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22.03.2024

Windräder blinken nachts nicht mehr dauerhaft

Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Dafür hat sich heute der Nationalrat einstimmig ausgesprochen. Laut Verkehrsministerin Leonore Gewessler soll so die Akzeptanz für die Windkraft weiter gesteigert werden. Zudem wird die Nutzung von Zivilflugplätzen auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb möglich sein.

Ebenfalls einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) aus, die Maßnahmen zur Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs vorsehen.

Windräder sollen künftig nur mehr nach Bedarf beleuchtet werden

Die Novellierung des Luftfahrtgesetzes sieht Änderungen bei der „Hindernisbefeuerung“ von Luftfahrthindernissen vor. Windräder und andere Anlagen müssen demnach künftig nachts nur noch bei Bedarf beleuchtet werden, also etwa wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert. Zuständig für die Umsetzung ist laut Gesetzentwurf die Austro Control. Mit einem von ÖVP und Grünen während der Plenarsitzung eingebrachten Abänderungsantrag wird geregelt, dass für den militärischen Flugverkehr eine technische oder operative Möglichkeit der Fernschaltung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung geschaffen wird. Ein weiterer Aspekt der Novelle sieht vor, dass künftig möglich ist, Zivilflugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb zu nutzen, wenn dadurch die Luftfahrtsicherheit gewährleistet bleibt. Dies sei wichtig für die Luftraumüberwachung in Österreich, hielt Andreas Ottenschläger (ÖVP) fest.

Ein von der SPÖ vorgelegter Abänderungsantrag zum Luftfahrtgesetz blieb hingegen in der Minderheit. Laut Antragsteller Alois Stöger (SPÖ) geht es dabei unter anderem um die Verbesserung der Sicherheit auf Flughäfen sowie der Verwaltungsverfahren zu Fahrgastrechten. Weil die Bundesregierung hier selbst nicht aktiv werde, bringe die SPÖ diese für die Luftfahrtbranche wichtigen Punkte ein. Andreas Ottenschläger (ÖVP) teilte zwar die Intention des SPÖ-Abänderungsantrages, es würden aber aktuell etwa zu Sicherheitsüberprüfungen von Flughafenmitarbeiter:innen noch Expertengespräche stattfinden. Er sei zuversichtlich, dazu bald einen Beschluss fassen zu können, so der ÖVP-Mandatar.

Mit der Novelle schaffe man Rechtssicherheit für Pilot:innen von Notarzt- und Rettungshubschraubern, um Flugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten nutzen zu können, zeigte sich Hermann Weratschnig (Grüne) erfreut. Der Umstieg auf die bedarfsgerechte Beleuchtung von Windrädern sei zudem ein wichtiger Schritt für Anrainer:innen.

Man stelle mit dem heutigen Beschluss klar, dass die Rettungskette auch in Nachtzeiten unverzögert ablaufen könne, betonte Christoph Stark (ÖVP). Der ÖVP-Mandatar sowie seine Fraktionskollegen Joachim Schnabel sowie Josef Smolle dankten dem Bundesland Steiermark für die Initiative. „Wenn man den Notarzthubschrauber braucht, soll er auch fliegen“, so Smolle.

In Bezug auf die bedarfsorientierte Beleuchtung der Windräder, zeigte sich Alois Stöger (SPÖ) über Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung erfreut. Gerhard Deimek (FPÖ) signalisierte ebenfalls Zustimmung. Die dadurch entstehenden technischen Kosten dürften jedoch nicht an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Für Katharina Werner (NEOS) soll damit die Akzeptanz für künftige Windparks zum Vorantreiben der Energiewende erhöht werden.

Mit der Novelle vereinfache man die Verfahren für die Bewilligung von Rettungsflügen, erklärte Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Der 24-Stunden-Betrieb sei ein wichtiges Anliegen für eine funktionierende Rettungskette. Auch für Rettungsflüge bei Schlechtwetter habe man bereits eine Lösung auf den Weg gebracht. Die entsprechende Verordnung wird laut Gewessler in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen. Die bedarfsgerechte Beleuchtung von Windrädern ist auch für die Ministerin eine Maßnahme zur Akzeptanzsteigerung der Windkraft in der Bevölkerung.

– REDAKTION (Quelle: APA)

 

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