Nach dem Sondereffekt durch die mit den März-2024-Vorschüssen ausbezahlten 300 Millionen Euro an Sonder-Vorschüssen zur Liquiditätsstärkung (gemäß FAG-Paktum vom 21.11.2023), fallen die April-Vorschüsse mit einem österreichweiten Plus von 3,4 Prozent wieder dem aktuell schwachen Wirtschaftswachstum angepasst aus. Technisch gesehen basieren die April-Vorschüsse auf den Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom Februar 2024 (= zweitvorangegangenes Monat) und sie sind bis zum 23. April 2024 (= jeweils bis spätestens den 23. des betreffenden Vorschuss-Monats) von den Ländern (die davon die Umlagen und Beiträge einbehalten) an die Gemeinden zu überweisen.
Die Umsatzsteuer lag konjunkturbedingt das zweite Monat in Folge leicht im Minus (das Jänner- und das Februar 2024-Aufkommen der USt lag jeweils unter den Monatswerten 2023). Ohne den deutliche Zuwachs der Lohnsteuer (+14,6%) und Nachholeffekte bei der Körperschaftsteuer hätte die weiterhin im freien Fall befindliche Grunderwerbsteuer (-31,1%) wohl für ein Null-Wachstum der April-Vorschüsse gesorgt.
Länderweises Plus der April-Vorschüsse von 2,0 bis 5,3 Prozent
Das bundesländer- und monatsweise Ergebnis der Grunderwerbsteuer (die zu 93,7 Prozent den Gemeinden zukommt und nach dem örtlichen Aufkommen dem jeweiligen Ertragsanteile-Landestopf zugeschlagen wird) sorgt auch diesmal für länderweise unterschiedliche Entwicklungen bei den Vorschüssen. Während in Kärnten der Rückgang der Grunderwerbsteuer im Februar-2024-Aufkommen „nur“ bei 10 Prozent lag, brach sie in Tirol um rund ein Drittel ein. Dementsprechend verzeichnen die Tiroler Gemeinden bei den April-Vorschüssen lediglich ein Plus von 2,0 Prozent, wären das Plus der Vorschüsse im April für die Kärntner Gemeinden bei 5,3 Prozent liegen wird – wohlgemerkt vor der Saldierung mit Umlagen und Beiträgen der Länder.
– K. GSCHWANDTNER