Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) stellt 26 Mio. Euro zur Belebung von Orts- und Stadtkernen in ganz Österreich zur Verfügung. Zudem sollen auch leerstehende Gebäude besser genutzt werden.
Im Rahmen des GAP-Strategieplans gibt es seit Jahresbeginn zwei neue Fördermaßnahmen mit dem Ziel der Ortskernbelebung und der Reaktivierung des Leerstands. Insgesamt stehen den Bundesländern dafür 26,25 Mio. Euro zur Verfügung. Dafür sind 13 Mio. Euro für die Fördermaßnahme „Orts- und Stadtkernförderung“ für Revitalisierung und Sanierung von Leerstand in Orts- und Stadtkernen bestimmt. Weitere 13,25 Millionen Euro stehen zur „Reaktivierung des Leerstands“ bereit. Damit werden Leerstandsmanager:innen, Bewusstseinsbildung, Ortskernabgrenzung, integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte sowie Beratungs- und Planungsleistungen zur Leerstandsaktivierung im Orts- und Stadtkern gefördert.
Erhöhung der Lebensqualität in den Gemeinden
Lebendige Orts- und Stadtkerne sind von großer Bedeutung für unsere Gemeinden. Um diese zu revitalisieren und gleichzeitig die wertvolle Ressource Boden zu schützen, müssen leerstehende Gebäude und ungenutzte, versiegelte Flächen neuen Nutzungsmöglichkeiten zugeführt werden. Leerstand bietet vielfältiges kreatives Potenzial, wie zum Beispiel Co-Working-Spaces, regionale Nahversorger oder Freizeiteinrichtungen, die wieder Leben und damit Frequenz in die Orts- und Stadtkerne bringen. Das erhöht die Lebensqualität in unseren Gemeinden und reduziert gleichzeitig den Bodenverbrauch.
Handbuch „Leerstand mit Aussicht“
Zur Unterstützung für das Leerstandsmanagement dient das Handbuch „Leerstand mit Aussicht“, das von der TU Wien im Rahmen einer Studie erarbeitet wurde. Es soll ein Leitfaden für potenzielle Leerstandsmanager:innen sowie Verantwortliche in den Gemeinden und Regionen sein. Es kann aber auch als Denkanstoß, Inspiration und Hilfestellung für den Umgang von ungenutzten, versiegelten Flächen und Gebäuden dienen.
– C.TAUCHER (Quelle: BML, Entgeltliche Einschaltung)
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Mehr Infos zu den Fördermaßnahmen und zum Handbuch finden Sie hier:
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