Start-Gong für den entscheidenden Kampf: Um Öl- und Gasheizungen endgültig aus Haushalten und Betrieben rauszukicken und auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen, unterstützt das Klimaschutzministerium jetzt mit bis zu 75 Prozent Förderung.
Durchschnittlich entfallen bis zu 70 Prozent der gesamten Energie in einem Haushalt aufs Heizen. Das ist ganz schön viel – vor allem in Geld gerechnet! Wer also sparen möchte, sagt fossilen Heizkesseln endgültig den Kampf an und wechselt jetzt auf eine moderne, klimafreundliche Heizung. Unterstützt wird dies mit einer unschlagbaren Förderung des Klimaschutzministeriums von bis zu 75 Prozent.
Gemeinden können tatkräftig mithelfen, für die endgültige Niederlage der fossilen Kessel zu sorgen und den Tausch gegen saubere Alternativen zu ermöglichen. Denn Gemeinden haben ihr Ohr am nächsten an ihren Bürgerinnen und Bürgern und können effektiv dazu beitragen, die Bevölkerung auf das Angebot aufmerksam zu machen.
K.O. für alte Heizkessel
Die Förderungen gelten für Privatpersonen und Betriebe und können für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenso eingereicht werden wie für ganze Wohnhausanlagen. Besonderes Plus: Die Bundesförderung kann auch noch mit den jeweiligen Landesförderungen kombiniert werden. Für Haushalte mit wenig Einkommen gibt es sogar erhöhte Förderungen bis zu 100 Prozent. Damit soll klimafreundliches Heizen für Alle möglich sein.
So unschlagbar wie die Förderungen ist auch die Vielfalt an klimafreundlichen und effizienten Heizungsarten im Kampf gegen die alten Öl- und Gaskessel. Es gibt für jedes Gebäude die passende Lösung. Unterstützung bei der Planung und Umsetzung bieten die Energieberatungsstellen der Bundesländer sowie praktische Tools wie die klimaaktiv Heizungsmatrix oder der Heizrechner.
Jetzt tauschen!
Warten Sie nicht länger und informieren Sie jetzt Ihre Bürger:innen! Alle Details über die Alternativen zu Öl-, Gas- und Kohlenheizungen finden Sie unter kesseltausch.at. Auch der direkte Zugang zur Registrierung für die Förderung ist von dieser Seite aus möglich.
– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)