Die neue EU-Verordnung steht für langfristig fruchtbare Böden, bessere Widerstandsfähigkeit gegen extreme Wetterbedingungen, attraktivere Arbeitsbedingungen und höhere Produktivität in der Land- und Forstwirtschaft.

Von Agrarlandschaften über Grünflächen und Gewässer bis zu den Wäldern – viele unterschiedliche Lebensräume werden von der EU-Verordnung erfasst. Sie tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei, sind als Kohlenstoffsenken für den Klimaschutz wichtig, regulieren den Wasserhaushalt und sind Basis für nachhaltige Lebensmittel und Rohstoffe.

Leider befinden sich bereits mehr als 80 Prozent der geschützten Lebensräume in schlechtem Zustand. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme sieht deshalb vor, dass künftig unsere Wälder gesünder werden, mehr Moore wiedervernässt und Flüsse wo möglich in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Umgesetzt wird sie mit stufenweisen Zeitplänen, begleitet von umfangreichen Fördermöglichkeiten für die Land- und Forstwirtschaft.

Führt diese Verordnung zu einer Bürokratisierung und Überlastung der Landwirtschaft?

Das Gesetz ist ausgewogen und beinhaltet konkrete Unterstützung für die Landwirtschaft – gerade, wenn es um Finanzmittel geht. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und der zeitliche Rahmen erstreckt sich mit Abstufungen bis 2050. Die Verordnung trägt dazu bei, die Budgets für ökologische Leistungen der Bäuerinnen und Bauern, wie zum Beispiel das ÖPUL oder Maßnahmen für den Waldumbau abzusichern und auszuweiten. Die Zeitpläne des Wiederherstellungsgesetzes wurden in der überarbeiteten Form adaptiert: Der erste Wiederherstellungsplan darf nun primär nur die Ziele und Maßnahmen bis 2030 umfassen. Erst der nächste Plan (2032) soll auch die 2040er und 2050er Ziele umfassen.

Gefährdet das Renaturierungsgesetz die Ernährungssicherheit?

Im Gegenteil: Die Ernährungssicherheit steht bei diesem Gesetz an vorderster Stelle und wird als zentrales Ziel der Verordnung definiert: „Dies ist notwendig, um eine bezahlbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu gewährleisten.“ Ziel ist es, die Lebensmittelproduktion insgesamt zu verbessern, indem fruchtbarerer Boden, bessere Widerstandsfähigkeit gegen extreme Wetterbedingungen, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Produktivität geschaffen werden. Zusätzlich wurde die folgende Klausel in das NRL eingebaut: „Bei Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln, kann die Kommission die Umsetzung von Artikel 11 (zu landwirtschaftlichen Ökosystemen) aussetzen.“

Bringt die Umsetzung wirtschaftliche Nachteile für Österreich?

Die EU-weite Umsetzung hat den Vorteil, dass nicht nur Österreich, sondern auch alle anderen Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen umsetzen. EU-weite Standards verhindern eine Wettbewerbsverzerrung und bewirken, dass die österreichische und europäische Bevölkerung auch von den Maßnahmen der 26 anderen EU-Staaten profitiert. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden von vielen positiven wirtschaftlichen Effekten mehr als kompensiert. Laut Wirkungsanalyse der EU-Kommission schaffen Wiederherstellungsprojekte nicht nur Arbeitsplätze vor Ort, sondern bieten auch Entwicklungsperspektiven insbesondere in ländlichen und deindustrialisierten Gemeinden.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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