Zur Bekämpfung von Unkraut im öffentlichen Grünraum gibt es auch die Möglichkeit Spritzmittel einzusetzen, deren Wirkstoffe biologisch abbaubar sind. – vor allem an Stellen, an denen eine thermische oder mechanische Bekämpfung schwierig ist.

 

Einschränkend muss aber gleich vorab erwähnt werden, dass auf versiegelten Flächen wie Beton oder Asphalt überhaupt keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen, auch wenn sie „bio“ sind. Das ist gesetzlich so vorgesehen und hat den Hintergrund, dass die ausgebrachten Mittel von diesen Belegen ungefiltert in den Kanal oder Gewässer gelangen, wo sie Gewässerorganismen beeinträchtigen können.

Die Anwendung jeglicher  Herbizide beschränkt sich also auf versickerungsoffene Beläge, wie Kieswege oder wassergebundene Decken. Durch die Filterwirkung des Bodens gelangen nämlich viel weniger belastende Substanzen in das Grundwasser.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Der Grundstoff Essig kann in 6%iger Verdünnung auch auf versiegelten Flächen wie Gehsteigen oder Bordsteinkanten ausgebracht werden. Seine Wirkung besteht darin, die schützende Wachsschicht der Blätter zu durchdringen und die Zellhaut der äußersten Zellschicht (Epidermis) zu zerstören. Dadurch kommt es zum Austritt von Zellinhaltsstoffen, insbesondere Wasser. Das führt zur Vertrocknung der Pflanze.

Eine ähnliche Wirkung haben Pelargonsäurepräparate, diese dürfen aber auch nicht auf versiegelten Flächen angewendet werden. Sie werden aus Rapsöl hergestellt. Es handelt sich dabei um eine Fettsäure wie sie auch in der Natur vorkommt und die Umwelt daher nicht belastet.

Zu beachten ist, dass die optimale Wirkung von Essig und Pelargonsäure zwischen Temperaturen von 10° und 25° erzielt wird. Die Blätter sollten zum Zeitpunkt der Anwendung trocken sein, um Verdünnungseffekte zu vermeiden. Daher empfiehlt es sich, die Behandlung nach 4-8 Wochen zu wiederholen. Am besten alternierend mit thermischen oder mechanischen Methoden.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist außerdem, dass Steinreiniger oder andere Hausmittel nicht als Unkrautvernichtungsmittel zugelassen sind – auch wenn Sie oft von unverfrorenen Vertretern diverser Firmen als solche angepriesen werden.

Wirkstoffe in Steinreinigern sind z.B. Ätzkali oder Natriumchlorat. Gerade letzteres ist als Unkrautmittel („UnkrautEx“) schon lange verboten und darf nicht angewendet werden. Es ist für Menschen giftig und in Gewässern eine große Belastung mit langfristiger toxischer Wirkung. Ihr Einsatz gegen Unkraut ist gesetzeswidrig und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Informationen zur ökologischen Unkrautbekämpfung finden Sie unter: https://www.gartentelefon24.at/garten-profis-gemeinden/unkraut

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)
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