Heute hat der Nationalrat mit einer Novelle des B-VG eine wichtige rechtliche Klarstellung in Sachen Vertragsraumordnung beschlossen. Die Vertragsraumordnung erlaubt den Gemeinden, aktiv Vereinbarungen zur Nutzung bzw. Verwendung von Grundstücken, die gewidmet werden, abzuschließen. „Es ist für die Gemeinden ein wirksames Werkzeug, um bebaubare Flächen zu mobilisieren. Indirekt hilft das auch, den Bodenverbrauch zu reduzieren. Bisher hat es zwar auch schon Vertragsraumordnung gegeben, mit der Novelle ist jetzt eine bessere Durchsetzbarkeit der Verträge verbunden“, betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Johannes Pressl.
Nun sind die Bundesländer am Zug. „Wir fordern die Länder auf, diese Möglichkeit, nämlich zivilrechtliche Verträge bei Widmungen abzuschließen, nun auch rasch in den Landesgesetzen zu verankern. Der Kommunale Bodenschutzplan des Österreichischen Gemeindebundes bringt übrigens auch noch eine Fülle an weiteren Vorschlägen, wie wir gemeinsam den Bodenverbrauch reduzieren können und trotzdem raumplanerische Ziele der Gemeinde erreichen können. Jetzt konnten wir einen Punkt aus diesem Plan in die Umsetzung bringen. Zahlreiche weitere warten noch auf die Umsetzung – dann mit einer neuen Bundesregierung. In unseren Vorschlägen für eine neues Regierungsprogramm wird der kommunale Bodenschutzplan in jedem Fall prominent vorkommen“, so Pressl abschließend.
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