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Natur im Garten

NaturimGartenTipps

15.07.2024

Baumschutzverordnungen für den öffentlichen Grünraum

Bäume im urbanen Raum sind wegen ihrer Klimawirksamkeit und der Luftreinhaltung beliebt. Angesichts der steigenden Temperaturen liefern auch gesundheitliche Überlegungen für die Bevölkerung Argumente für die Pflanzung von Bäumen, aber auch für den Schutz des Altbaumbestandes.

Viele Gemeinden haben diesen vielfältigen Wert von Bäumen erkannt und haben sogenannte Baumschutzverordnungen zum Schutz von Bäumen im öffentlichen Grünraum erlassen. Darin sind alle Maßnahmen zur Pflege, Schutz und Gesunderhaltung der Bäume geregelt. Sozusagen nach dem Motto von „Natur im Garten“ – „gesund halten was uns gesund hält“

So binden Bäume große Mengen an CO₂, produzieren Sauerstoff,  reduzieren Feinstaub, Pollen und Bakterienbelastungen in der Luft. Dabei nimmt der Baum bis über hundert Liter Wasser auf und kühlt durch die Verdunstung. Leider ist durch einstige falsche Pflege, Nachlässigkeiten oder falschen Kronenschnitt ein Mehraufwand der Pflege zu bemerken, der leider oft dazu führt, dass Bäume eher bruchgefährdet sind, gerodet werden müssen und nicht nachgepflanzt werden. Bäume richtig zu pflegen, um sie zu erhalten ist aber angesichts der enormen Natursystemleistungen das Gebot der Stunde.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die umfassenden positiven Leistungen eines Baumes erst dann zur Gänze erbracht werden können, wenn die Bäume „erwachsen“, also über 20 Jahre alt sind.

Es lohnt sich also, pfleglich mit unseren grünen Wertsachen umzugehen und als Gemeinde eine Baumschutzverordnung zu erlassen, in der etwa festgeschrieben wird, dass bei notwendigen Rodungen Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, Bäume korrekt und durch geschultes Personal zu pflegen sind, oder dass Bäume auf Baustellen gemäß der ÖNORM B1121 zu schützen sind und entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind. Dies muss dann auch bei Ausschreibungen für Baustellen der Gemeinde von den Baufirmen berücksichtigt werden.

Beispiele entsprechender Baumschutzverordnungen finden Sie beispielsweise von den Städten Wr. Neustadt und Hollabrunn unter:

https://www.stadtfuersleben.at/wp-content/uploads/baumschutzverordnung-2021-stand-08-11.2021.pdf

oder https://www.hollabrunn.gv.at/gemeinden/user/31022_17/dokumente/EAT_HL_Baumschutzverordnung_2022.pdf

Weitere Informationen erhalten sie beim Grünraumservice  von „Natur im Garten“ 02742-74333 oder auf www.gartentelefon24.at

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)
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