Der von der Regierung präsentierte Handwerkerbonus kann ab sofort beantragt werden. Unter www.handwerkerbonus.gv.at kann jeder Steuerzahler den Bonus für Arbeitsleistungen von Handwerkern beantragen und sich fördern lassen. Es kann sich um Sanierungen und Renovierungen im privaten Bereich ebenso handeln wie um Aus- und Zubauten von Wohnraum. Wobei auch seit dem 1. März erbrachte Leistungen gefördert werden. Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitskosten (netto) mit maximal 2.000 Euro heuer und 1.500 Euro im nächsten Jahr. Insgesamt stehen dafür 300 Mio. Euro zur Verfügung.
Anlaufstellen für Fragen:
Für Fragen zum Handwerkerbonus wurden folgende Anlaufstellen eingerichtet:
- Schriftliche Fragen zum Handwerkerbonus können an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden: handwerkerbonus@bhag.gv.at
- Es wurde auch eine Hotline für telefonische Auskünfte eingerichtet, sie ist unter der Nummer +43 50506 859333 erreichbar (Das Callcenter ist Mo-Do von 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt).
- Für Menschen, die die Antragstellung alleine nicht schaffen, können auch die Gemeinden unterstützen.
Hier gibt es eine Liste für alle förderfähigen Leistungen
- Liste förderfähige Leistungen: https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/06/Liste-foerderfaehige-Leistungen-HWB-v3-130624.pdf
- FAQ zum Handwerkerbonus: https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/07/FAQ-zum-HWB-v7-110724.pdf
– REDAKTIION (Quelle: APA, Bundesministerium für Arbeit)