© Daniela Tüchler

Natur im Garten

NaturimGartenTipps

02.09.2024

Steinreiniger als Herbizidersatz? Finger weg!

Und jährlich grüßt das Murmeltier. Auch dieses Jahr wird den Bauhöfen der Steinreinger als Herbizidersatz von Vertretern verkauft. Natriumchlorat und andere giftige Inhaltsstoffe sind aber in der EU als Herbizid schon seit vielen Jahren verboten.

Aus diesem Grund behandeln wir hier dieses Thema zum wiederholten Male, mit der Bitte diese Infos an Ihren Bauhof und die für Einkäufe zuständigen Abteilungen weiterzugeben!

Gemäß dem NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel bestimmungsgemäß verwendet werden. Das bedeutet, dass die Auflagen für die Mittel einzuhalten sind und diese nur für den vorgesehenen Zweck einzusetzen sind. Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen eingesetzt werden. Diese sind unter https://psmregister.baes.gv.at für jedes in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel abrufbar.

Unkrautvernichtung ist ein klarer Pflanzenschutzeinsatz und Steinreiniger sind dafür nicht zugelassen. Daher ist ein Einsatz für diesen Zweck gesetzeswidrig und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Wirkstoffe in Steinreinigern sind z.B. Ätzkali, Nonansäure oder Natriumchlorat. Gerade letzteres ist als Unkrautmittel („UnkrautEx“) schon seit über 10 Jahren verboten und darf nicht angewendet werden. Es ist für Menschen giftig und in Gewässern eine große Belastung mit langfristiger toxischer Wirkung. Auch hat dieser Stoff die Auflage: „Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.“ Wenn es auf Straßen oder gepflasterten Plätzen ausgebracht wird, gelangt es infolge auch in den Kanal.

Wird bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet, dass in der Gemeinde ein nicht zugelassenes Mittel gespritzt wurde, können gemäß §4 Abs. 1 des NÖ Pflanzenschutzmittelgesetzes Strafen verhängt werden.

Dass die angebotenen Reiniger keinerlei Wurzelwirkung haben, wird gerne von den Firmen verschwiegen. Warum also zur Chemie greifen? Flämmen, Wildkrautbürsten, Heißwasser oder andere Verfahren wirken verlässlich und sind erlaubt! Zudem werden die Reiniger zu exorbitanten Preisen angeboten.

Vertiefende Infos zum Thema ökologische Unkrautbekämpfung bieten wir Ihnen unter https://www.gartentelefon24.at/garten-profis-gemeinden/unkraut  oder bei Pflegeberatungen in Ihrer Gemeinde an (Anmeldung unter 02742-74333).

Weitere Informationen zur Pflege von Gemeindegrün erhalten sie beim Grünraumservice  von „Natur im Garten“ 02742-74333 oder auf www.gartentelefon24.at

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)
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