Gibt es in Ihrer Gemeinde öffentliche Ladestationen für E-Autos? Standardisierte Richtlinien für die Integration von Elektrofahrzeugen und die entsprechende Infrastruktur sind entscheidend auf dem Weg zur emissionsfreien Mobilität. Doch der Weg kann auch komplex sein.
Richtlinien für Verkehr
Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) als zentrale Anlaufstelle für Themen der Verkehrsinfrastruktur und Hersteller von standardisierten Richtlinien zur Anwendung im Straßenwesen stellt seit einigen Jahren in der Zusammenarbeit mit etlichen Expertinnen und Experten den Fokus auf die Berücksichtigung des Klimaschutzes im Verkehrswesen.
E-Ladestationen müssen verkehrssicher sein
Im Bereich der E-Ladestationen gibt es nicht nur zentralisierte Tankstellen, im städtischen Raum wurden weit verstreute Ladestationen installiert. Um Autokäuferinnen und Autokäufer zum Kauf von E-Autos zu motivieren, ist ein engmaschiges Ladestationsnetz von Bedeutung, zumal in vielen Altbauten keine Tiefgaragen vorhanden sind.
Aber alles, was im öffentlichen Raum platziert wird, muss auch gut organisiert sein. E-Ladestationen müssen verkehrssicher gebaut sein – für den Fließverkehr, die ladenden Fahrzeuge und Fußgeher dürfen E-Ladestationen keine zusätzliche Gefahr für Unfälle darstellen. Schon in der Planung müssen etwaige Umstände mitberücksichtigt werden.
Ladeplätze für Elektrofahrzeuge vereinheitlichen
Die Richtlinien, die von der FSV veröffentlicht werden, werden in dafür zuständigen Arbeitsausschüssen erarbeitet. Der Arbeitsausschuss E-Mobilität ist mit über 20 Expertinnen und Experten paritätisch besetzt. Seine Mitglieder stammen aus den Magistraten der Städte Wien und Graz, dem BMK, den Ämtern mehrerer Landesregierungen, von Stadtwerken, der ASFINAG, Stromanbietern, den ÖBB etc. Zusammen wurde eine Richtlinie für das Straßenwesen – RVS 03.07.21 „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum“ – erarbeitet und im August 2022 veröffentlicht.
Das Hauptziel dieser RVS ist es, Gestaltungen der Ladeplätze für mehrspurige Elektrofahrzeuge zu vereinheitlichen. Da es die erste Richtlinie in diesem Bereich ist, sind dazu die Erfahrungen, seit Ladestationen auch im städtischen Raum errichtet wurden, eingeflossen.
Die Richtlinie definiert und standardisiert Begriffe. Zum Beispiel ist der Ladeplatz ein Stellplatz, an dem ein E-Fahrzeug geladen werden darf. Ein Ladevorgang gilt pro einmaligem Energiefluss eines angeschlossenen E-Fahrzeugs.
Bedürfnisse behinderter Menschen mitdenken
In der RVS 03.07.21 wird auch auf bewegungseingeschränkte Personen Rücksicht genommen. Um vor allem bei Straßenquerungen sowohl die Sicht auf querende Personen als auch die barrierefreie Bewegung mit Gehhilfen und Rollstühlen sowie für blinde Personen zu verbessern, sollte bei einem Ladeplatz zumindest eine Autolänge von 6,50 Meter Abstand zur Querung eingehalten werden.
Schon bei der Planung ist auf eine funktionierende Straßenentwässerung zu achten, die allerdings auch die Barrierefreiheit nicht einschränken sollte. Zum Schutz der Ladestation gegen Anfahren können Poller oder Bügel installiert werden, diese sollten aber den Ladevorgang oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Ladestation nicht behindern. Für den Fall, dass Winterdienst erforderlich ist, muss auch dann die Verkehrssicherheit und auch die elektrische Sicherheit der Ladestation gewährleistet sein.
Orientierungshilfe für Gemeinden
In der genannten Richtlinie sind viele Planungsvorschläge enthalten, die unterschiedliche örtliche Situationen bei der Planung und Umsetzung bei der Installation von E-Ladestationen im städtischen Raum enthalten. Durch zukünftige Erfahrungen in der Umsetzung wird sich die Technologie weiter verbessern.
Die FSV kann als Anlaufstelle für Verbesserungsvorschläge gesehen werden, wenn die eine oder andere Lösung nicht praktisch umgesetzt werden kann oder wenn es Vorschläge für eine Erweiterung der Planungsgrundlagen gibt.
-E. LEPUSCHITZ (gekürzter Artikel: Original erschienen im KOMMUNAL)
Über den Autor
Ehrenfried Lepuschitz ist Technischer Mitarbeiter/Referent bei der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr.