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BMI

12.09.2024

Neue e-card Fotoregistrierungsstellen

137 Gemeindeämter in ganz Österreich sind ab dem 2. September 2024 berechtigt, Fotoregistrierungen für e-cards vorzunehmen. Die neue Serviceleistung verkürzt die Wege vieler Bürgerinnen und Bürger.

Seit 1. Jänner 2020 werden e-cards mit Lichtbild ausgegeben, seit Jahresbeginn besteht eine Fotopflicht. Mit dem Lichtbild auf der e-card kann beispielsweise beim Arztbesuch die Identität der Person einfach festgestellt werden.

Sofern nicht auf ein vorhandenes Foto aus bestehenden staatlichen Registern – wie etwa dem Identitätsdokumentenregister für Reisepässe oder dem Führerscheinregister – zurückgegriffen werden kann, sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, ein Lichtbild für die e-card zur Verfügung zu stellen. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können dies bei den Dienststellen der Sozialversicherungsträger und einigen ausgewählten Gemeinden vornehmen. Ausländische Staatsangehörige können bei den Landespolizeidirektionen und den Dienststellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl aktuelle Lichtbilder übermitteln.

Bereits 137 Gemeinden zur e-card Fotoerfassung ermächtigt

Durch eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) werden diese Registrierungsstellen laufend erweitert. So bieten künftig bereits 137 Gemeinden – davon 109 Gemeinden auch für ausländische Staatsangehörige – die Fotoregistrierung für die e-card auf freiwilliger Basis an.

Durch die Möglichkeit, Bilder für die e-card direkt bei den ausgewählten Gemeindeämtern abzugeben, verkürzen sich die Wege für die Bevölkerung. So kann beispielsweise eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Rumänien künftig für die Fotoregistrierung das an der Fotoerfassung teilnehmende Gemeindeamt aufsuchen, anstatt die Landespolizeidirektion oder das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Landeshauptstadt besuchen zu müssen.

Bei der Fotoerfassung handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung ohne Entgeltanspruch. Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob und für welchen Personenkreis sie diesen Service anbieten (österreichische und/oder nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger). Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist jedenfalls eine persönliche Identitätsfeststellung durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich. Die Fotoerfassung erfolgt durch das Identitätsdokumentenregister. An technischer Ausstattung sind lediglich ein handelsüblicher Scanner und Drucker erforderlich.

Neuaufnahme in die Verordnung weiterhin möglich

Die Fotoerfassung für die e-card darf ausschließlich durch in die e-card Fotoregistrierungsstellen (BGBl. II Nr. 227/2024) aufgenommene Gemeinden erfolgen.

Das Bundesministerium für Inneres wird im November 2024 ein neuerliche Interessentensuche starten. Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, die die Fotoerfassung für die e-card anbieten wollen, können sich ab diesem Zeitpunkt beim Referat III/A/5/a im Bundesministerium für Inneres unter BMI-III-A-5-a-eCard@bmi.gv.at melden. Nähere Informationen werden im Zuge des nächsten Aufrufs zur Meldung als Registrierungsbehörde erfolgen.

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