So logisch das auch klingen mag, so schwierig war die Umsetzung: Traditionell ist die Uniformierung im österreichischen Feuerwehrwesen eine „bunte“ Sache: Blau, grün, sandfarben, schwarz-sand, ja sogar rot. Hosen, Jacken, Blusen, Overalls, Poloshirts und Westen werden seit jeher nicht wie bei anderen Einsatzorganisationen gesammelt angeschafft, sondern beim Händler des Vertrauens, individuell von jeder Feuerwehr im Rahmen ihrer Zuständigkeit, wozu sie auch das Recht hat. Finanziert wird über die Feuerwehr-Einnahmen durch Spenden, mit Fördermitteln des Landes – sofern es den Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes entspricht – sowie mit Geldern der Gemeinden. Somit hat man jahrzehntelang auf den Vorteil eines einheitlichen Auftretens verzichten müssen. Natürlich hat sich dieses Beschaffungsmodell auch im Preis niedergeschlagen, denn Sammelbestellungen im großen Stil gab es nicht oder nur in Ausnahmefällen.
Einheitliche Farbe Blau
Unter dem Schirm des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands (ÖBFV) ist es nun gelungen, mit der Richtlinie KS-03 „BEKLEIDUNGSVORSCHRIFT FÜR DIE FEUERWEHREN ÖSTERREICHS: EINSATZBEKLEIDUNG“ eine von allen neun Landesfeuerwehrverbänden anerkannte Richtlinie am Stand der Technik zu verabschieden, die auch das mittelfristige Ziel der einheitlichen Farbe Blau beinhaltet. „Vorreiter waren hier die sechs Berufsfeuerwehren in Österreich, die sich bereits 2022 dazu entschlossen haben, die Uniformierung zu vereinheitlichen. Dass wir neun Landesfeuerwehrkommandanten in diesem Bereich nun in dieselbe Richtung gehen, war noch vor wenigen Jahren undenkbar. Umso stolzer bin ich auf die Tatsache, dass wir nun gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können: Wir treten einheitlicher auf und senken die Kosten bei der Beschaffung von Einsatzbekleidung. Und da reden wir immerhin von rund 4.500 Feuerwehren in Österreich“, so Feuerwehrpräsident Robert Mayer, der auch Landesfeuerwehrkommandant von Oberösterreich ist.
BBG Ausschreibung
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) hat im Auftrag des ÖBFV eine Ausschreibung für eine österreichweit einheitliche Einsatzbekleidung für die Feuerwehr nach KS-03 durchgeführt. Die eingebrachten Angebote unterliefen im Rahmen der Angebotsprüfung auch einer praktischen Anprobe und Testung durch 14 Feuerwehrmitglieder aus allen Landesfeuerwehrverbänden Mitte Juni 2024 im NÖ Feuerwehr- und Sicherheitszentrum in Tulln. Beaufsichtigt wurde die Testung unter anderem von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BBG. Aber auch die Heeresbekleidungsanstalt hat sich mit ihrer langjährigen Erfahrung eingebracht. „Ihnen verdanken wir viel Expertenwissen im Bereich der Beschaffung, aber auch hinsichtlich der entsprechenden Schnitt- und Materialdefinition im Zuge der Erstellung der KS-03“, zeigt sich Brandrat Markus Reitbauer, Leiter des ÖBFV-Sachgebiets 3.6 „Dienst- und Einsatzbekleidung“ für die Unterstützung dankbar.
Feuerwehrvizepräsident und Kärntner Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin, der vom Präsidium beauftragte Arbeitsgruppenleiter KS-03: „Dass wir das Projekt KS-03 nach insgesamt vier Jahren Projektdauer nun zu Ende bringen, ist durchaus historisch. Es ist großartig, dass wir in unserem Land nun alle auch bei der Bekleidung an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen können.“
Vergabe
Bestbieter und somit Partner der Rahmenvereinbarung mit der BBG wurde nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien TEXPORT Handelsgesellschaft m.b.H.
FVPräs Robin: „Für die österreichischen Feuerwehren ergibt sich mit dieser Testung ein Bestbieter, dessen Uniformen gemäß KS-03 über die BBG abrufbar sind. Ein Kriterium der Ausschreibung war die Erlangung einer ÖBFV-Prüfnummer. Dazu wurde durch den ÖBFV gemeinsam mit dem ÖTI das altbewährte Prüfnummernsystem wieder neu aufgelegt. Hersteller, welche künftig Uniformen gemäß der KS-03 anbieten wollen, können eine Prüfnummer über das ÖTI beantragen. Nach Testung, ob die Kriterien erfüllt werden, wird diese Prüfnummer vergeben und die Feuerwehren können sicher sein, dass ein Anbieter mit einer solchen Nummer auf der Garnitur die Vorgaben aus der KS-03 erfüllt. In manchen Bundesländern ist das relevant, um eine Förderung zu bekommen.“
In einem nächsten Schritt wird geprüft, ob auch die Brandschutzbekleidung in dieser Form ausgeschrieben werden kann.
Bezug
Die Einsatzbekleidung gemäß KS-03 von TEXPORT kann ausschließlich über den e-Shop der BBG abgerufen werden. Für den Zugang ist der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der BBG notwendig, die viele Gemeinden bereits abgeschlossen haben. Für Neukunden wird dabei im Jahr der Zeichnung sowie in den drei folgenden Kalenderjahren keine Grundsatzvereinbarungsgebühr erhoben.
Nähere Informationen dazu findet man unter www.bbg.gv.at.
– REDAKTION (Quelle: Feuerwehr, BBG)