Niederösterreich, das Land des Eigentums
Mit einer Eigentumsquote von über 60% belegt Niederösterreich bundesweit den zweiten Platz. Daher fördern wir die Errichtung von Eigenheimen in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren und einer Fixverzinsung von 1%.
Die Höhe des gesamten Förderungsdarlehens ergibt sich aus dem Punktesystem für energieeffiziente und nachhaltige Bauweise, einem Bonus für die Lagequalität sowie der Familienförderung.
Weiter Information zu der Förderung Eigenheim finden Sie unter Eigenheim Reihenhaus – Land Niederösterreich (noe.gv.at).
Mehr Sanierung und weniger Bodenverbrauch
Irgendwann bedarf es einer Sanierung, damit Ihr Zuhause wieder aktuellen Standards entspricht und wertvolle Energie nicht verloren geht. Daher fördern wir Ihre Sanierungsprojekte im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung. Dabei wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Sanierung MIT und OHNE Energieausweis.
Beide Sanierungsvarianten werden mit einem 4%igen Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens auf die Dauer von 10 Jahren gefördert.
Durch die Erhöhung des Annuitätenzuschusses sollen vor allem jene Landsleute, die sich eine Sanierung ohne Darlehen nicht leisten können, mit einem höheren Förderzuschuss kräftig unterstützt werden.
Welche Förderungsvariante für Sie besser geeignet ist, hängt mit Ihrem Sanierungsvorhaben zusammen. Planen Sie eine Gesamtsanierung mit umfassender Wärmedämmung oder Einzelmaßnahmen, wie einen Fenstertausch, eine Dachsanierung oder den Austausch einer Heizung.
Weiter Informationen zu der Förderung Eigenheimsanierung finden Sie unter Wohnbauförderung Eigenheimsanierung – Land Niederösterreich (noe.gv.at).
Das Land Niederösterreich, auch in Zeiten der Teuerung ein verlässlicher Partner
Wenn die monatlichen Kosten für das Wohnen den finanziellen Rahmen übersteigen, steht mit dem Wohnzuschuss bzw. der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich zur Verfügung. Dieser Zuschuss wird auf ein Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und ergibt sich unter anderem vom Familieneinkommen und der Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen.
Nachdem bereits die Einkommensobergrenzen im Vorjahr angehoben wurden, bekommt man nun bei Bezug eines Wohnzuschuss oder einer Wohnbeihilfe automatisch rückwirkend ab dem 01.März eine Betriebskostenpauschale von 1,50 Euro pro Quadratmeter.
Voraussetzungen für den Erhalt dieser Unterstützung ist, dass die Antragstellerin, der Antragsteller entweder in einer geförderten Wohnung wohnt oder eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheims erhielt, die noch nicht fertig zurückbezahlt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe – Förderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at).
Nutzen Sie unser Förderangebot und beantragen Sie gleich Ihre persönliche Förderung.
Für weitere Fragen können Sie sich an unsere NÖ Wohnbau-Hotline wenden:
02742 22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 14 Uhr
– C.TAUCHER (Quelle: Wohnbau NÖ, Entgeltliche Einschaltung)
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