Es ist die Zeit der Weihnachtsfeiern. Doch was ist bei einer Firmen-Weihnachtsfeier eigentlich erlaubt und was nicht?
Ist die Weihnachtsfeier Pflicht?
Manche freuen sich das ganze Jahr schon darauf, andere könnten gut auf sie verzichten: Aber ist die Anwesenheit bei der Firmenweihnachtsfeier eigentlich verpflichtend? Das kommt darauf an, ob sie während der Arbeitszeit stattfindet. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht – ist die Feier während der Arbeitszeit, kann man sich entscheiden: feiern oder arbeiten.
Findet die Feier außerhalb der Arbeitszeit statt, kann sie nicht verpflichtend angeordnet werden. Aber eine frühzeitige Absage ist empfehlenswert – vor allem, wenn der Arbeitgeber für vorbestelltes Essen oder reservierte Aktivitäten aufkommt. Es besteht aber kein Anspruch auf Geld oder Gutzeit bei Nichtteilnahme. Andersrum ist der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, eine betriebliche Weihnachtsfeier auszurichten.
Darf man sich bei einer Betriebsfeier betrinken?
Gesetzlich gibt es hierfür zwar wenige Vorgaben. Bei einer Feier außerhalb der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber den Konsum von Alkohol nicht untersagen. Nichtsdestotrotz sollte man darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Allfälliges Fehlverhalten aufgrund von Alkoholisierung kann arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben.
Achtung bei feucht-fröhlichem Feiern: Wer sich aufgrund eines Katers am Tag nach der Feier krankmeldet, bekommt nicht automatisch Betriebsurlaub oder einen entgeltpflichtigen Krankenstands-Tag (vor allem, wenn der Krankenstand grob fahrlässig herbeigeführt wurde).
Gibt es einen Dresscode?
Der Dresscode für eine Weihnachtsfeier ist wohl von der Unternehmenskultur und der geplanten Aktivität abhängig. Grundsätzlich gilt aber, dass auch bei einer Feier angemessene Kleidung wichtig ist.
Sex mit dem Chef ist tabu
Übrigens: Laut einer Umfrage des Online-Magazins Sinneslust.com hat fast ein Drittel der Befragten schon einmal auf einer Firmen-Weihnachtsfeier Sex gehabt. Knapp 13 Prozent der Befragten hatten bei einer Weihnachtsfeier schon einmal einen One-Night-Stand mit Arbeitskolleg:innen, darunter 15,4 Prozent Männer und 10,4 Prozent Frauen. 6,7 Prozent der Befragten riskierten einen Seitensprung mit einer Kolleg:in – auch hier lagen die Männer (8,4 Prozent) vor den Frauen (5 Prozent). Lediglich Sex mit dem Chef bleibt die Ausnahme: Nur 4,6 Prozent der Befragten hatten einen One-Night-Stand mit Chef oder Vorgesetzten, während 3,5 Prozent sogar einen Seitensprung zugaben – meist Männer (4,6 Prozent im Vergleich zu 2,4 Prozent der Frauen).
Nicht immer, aber doch manchmal führte das Weihnachtsfeiern-Abenteuer auch zu mehr: Für knapp 36 Prozent der Befragten blieb es bei einem One-Night-Stand. 47,2 Prozent begannen eine Affäre – und bei immerhin 15 Prozent wurde aus einem Abenteuer eine feste Beziehung.
-REDAKTION (Quelle: kompetenz-online.at, ÖGB, MeinBezirk.at, Bild.de)