Der Prozess der Ausschreibung und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen ist oft langwierig und kostenintensiv. Mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur den vergaberechtssicheren Abruf aus einem umfangreichen Portfolio an Produkten und Dienstleistungen ermöglicht, sondern dabei auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Einfache und rechtssichere Beschaffung
Die BBG ermittelt den Bedarf ihrer Kunden in 27 Beschaffungsgruppen und bringt diese bei ausreichender Nachfrage zur Ausschreibung. Die Ausschreibungen erfolgen nach höchsten vergaberechtlichen Standards, auf deren Grundlage die BBG in der Regel sogenannte Rahmenvereinbarungen abschließt. Eine Rahmenvereinbarung legt Bedingungen wie Preis und maximale Menge für zukünftige Bestellungen fest, verpflichtet jedoch nicht dazu, die Leistungen tatsächlich abzurufen.
Ein Beispiel: Eine Behörde kann über eine Rahmenvereinbarung Druckerpapier zu einem festgelegten Preis und in festgelegter Höchstmenge bei einem im Vergabeverfahren ermittelten Lieferanten bestellen – hat aber keine Abnahmepflicht und muss nur bestellen, wenn der Bedarf tatsächlich besteht.
Aktuell können über die Rahmenvereinbarungen der BBG mehr als 3 Millionen Produkte und Dienstleistungen bezogen werden – ohne dass separate Ausschreibungen notwendig sind.
Kostenfreie Grundsatzvereinbarung mit der BBG ab 2025
Der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der BBG und damit der Zugang zum e-Shop der BBG wird ab 2025 kostenfrei.
Darüber hinaus werden die Verwaltungschargen, die für die Dienstleistungen der BBG erhoben und beim Abruf von Produkten und Dienstleistungen verrechnet werden, in vielen Bereichen deutlich gesenkt. Besonders im Strombereich kommt es zu einer mehr als fünfzigprozentigen Reduzierung der V-Charge von 1,5 % auf 0,7 %. Auch im Bereich Elektromobilität fallen die Gebühren künftig deutlich niedriger aus.
Diese Maßnahmen sind Teil des kontinuierlichen Engagements der BBG, öffentlichen Auftraggebern die bestmöglichen Einkaufskonditionen zu bieten, und gelten sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden.
Ihr einfacher Einstieg in die Zusammenarbeit mit der BBG
Wenn Sie noch kein Kunde der BBG sind, nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, von den Vorteilen zu profitieren. Informieren Sie sich auf der BBG-Webseite oder kontaktieren Sie Stefan Bauer, den Ansprechpartner für Städte und Gemeinden.
Kontakt
Stefan Bauer - Key Account Management Städte, Gemeinden & Feuerwehren
stefan.bauer@bbg.gv.at+ 43 664 9649152
– C.TAUCHER (Quelle: BBG, entgeltliche Einschaltung)
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