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07.01.2025

Diese Änderungen bringt das Jahr 2025

Was bringt das Jahr 2025? Dass es in Österreich zu Jahresbeginn noch keine neue Regierung gibt, ändert nichts daran, dass 2025 auch einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft treten, die bereits zuvor beschlossen wurden. Hier ein kleiner Überblick:

Pfandsystem und neues „Homeoffice“

Bereits zu Jahresbeginn treten einige gesetzlichen Neuerungen in Kraft wie das neue „Telearbeitsgesetz„, das auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung „Telearbeit“ (ehemals „Homeoffice“) von überall ermöglicht, also nicht nur von zu Hause aus und das weitere Änderungen etwa beim Unfallversicherungsschutz nach sich zieht.

Ab 1. Jänner 2025 werden außerdem Leicht- und Metallverpackungen bundesweit gemeinsam in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt. Neu ist das in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Burgenland, Steiermark und in Teilen Oberösterreichs. Damit ist ganz Österreich auf eine einheitliche Sammlung (→ VKS) umgestellt. Gleichzeitig wird in ganz Österreich das Einwegpfand für Kunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen eingeführt.

Recht auf Information statt Amtsgeheimnis

Ab September 2025 wird Bürger:innen ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information gegenüber dem Staat eingeräumt (Informationsfreiheitsgesetz). Öffentliche Stellen sind darüber hinaus verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse über ein zentrales Informationsregister zu veröffentlichen. Das betrifft z.B. in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge. Ausnahmen gibt es für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen.

Energiekosten steigen, gleichzeitig Ende des Stromkostenzuschusses

Mit 2025 wird Energie teurer: Einerseits steigen die Netzkosten für Strom und Gas. Hauptgrund dafür ist, dass das Netz von weniger Menschen genutzt wird. Somit teilen sich dessen Erhaltungskosten auf weniger Personen auf, unabhängig von der Intensität der Netznutzung. Im Durchschnitt werden die Stromnetzentgelte um 23 Prozent steigen, die Gasnetzentgelte um rund 17 Prozent – das sind laut Arbeiterkammer pro Haushalt in etwa 70 Euro Mehrkosten. Gleichzeitig endet der Stromkostenzuschuss.

Auch die CO2-Bepreisung steigt. Die CO2-Bepreisung erhöht sich auf 55 Euro pro Tonne. Der Preis für einen Liter Diesel wird um drei Cent steigen, für Eurosuper 95 werden es rund zwei Cent sein. Dafür wird das Kilometergeld angepasst: Ab 2025 beträgt das Kilometergeld für alle Verkehrsmittel 50 Cent pro Kilometer (bisher waren es 42 Cent). Das Tagesgeld für Inlandsreisen wird auf 30 Euro erhöht, das pauschale Nächtigungsgeld bei Inlandsreisen beträgt ab 1. Jänner 17 Euro.

Umsatzsteuer-Grenze wird erhöht

Gute Neuigkeiten gibt es für Kleinunternehmer:innen, denn die Umsatzsteuer-Grenze wird erhöht: Ab 2025 sind sie erst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 55.000 Euro pro Kopf übersteigen.

Für alle ein Vorteil ist, dass die Mehrkosten für Echtzeit-Überweisungen innerhalb Europas  ab 9. Jänner wegfallen (als Empfängerin), ab 9. Oktober muss auch das Versenden ohne Mehrkosten möglich sein. Ab Herbst 2025 wird zudem die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline verpflichtend.

Kredite wieder einfacher zu bekommen

Immobilienkredite werden wieder leistbarer, die KIM-Verordnung läuft Mitte 2024 aus. Bei Kreditaufnahme müssen dann keine Eigenmittel in der Höhe von 20 Prozent vorhanden sein, und die Rückzahlungsrate kann über 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens liegen. Ursprünglich war die Verordnung dazu gedacht, Kreditnehmer vor Überschuldung und Institute vor Kreditausfällen zu schützen. Mit der Abschaffung hoffen Branchenkenner auf eine Belebung der Bauwirtschaft. Die Finanzmarktaufsicht steht dem Ende der KIM-Verordnung skeptisch gegenüber und sieht weiterhin ein hohes Risiko an Zahlungsausfällen.

Die Familienleistungen, wie zum Beispiel die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld etc. werden inflationsabhängig um 4,6 Prozent erhöht. Die Pensionen steigen um denselben Prozentsatz. Auch die Geringfügigkeitsgrenze wird auf 551,10 Euro gehoben.

-REDAKTION (Quelle: oesterreich.gv.at, Profil.at)

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