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Recht

07.02.2025

Baukartell: Gemeinden wollen Geld zurück

Das Baukartell ist das größte bundesweite Kartell der 2. Republik mit Städten, Gemeinden und öffentlichen Unternehmen als Hauptgeschädigte. Dass die Betroffenen Schadenersatzansprüche haben und auch angehalten sind, diese durchzusetzen, stand nie zur Diskussion. Sehr wohl aber stand in den letzten Jahren zur Diskussion, wie vermeintlich Geschädigte möglichst risikolos potentielle Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Neben dem generellen Kosten- und Prozessrisiko kommt im Fall des Baukartells hinzu, dass viele Auftraggeber erst in Erfahrung bringen müssen, ob sie überhaupt, von welchen Bauunternehmen sie hinsichtlich welcher Bauaufträge geschädigt wurden (Anwaltskosten). In weiterer Folge muss die Höhe des Schadens erhoben werden (Gutachten) und der Schadenersatz vergleichsweise oder gerichtlich erstritten werden (Gerichts- und Anwaltskosten).

Sehr rasch war klar, dass die Inanspruchnahme einer Prozessfinanzierung für die Betroffenen ein sinnvolles Instrument sein kann, das eine risikolose Geltendmachung allfälliger Ansprüche gewährleistet. Letztlich trägt dieser dann die Kosten und auch das Risiko, sichert sich aber – dem Wesen und dem Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung entsprechend – einen Anteil des „Erstrittenen“.

Gut Ding braucht Weile

Nachdem die Dienstleistung der Prozessfinanzierung (nach Meinung namhafter Vergaberechtsexperten) dem Vergaberecht unterliegt und es für einzelne Betroffene geradezu unmöglich ist, ein zweckmäßiges und zugleich gesetzeskonformes Vergabeverfahren durchzuführen – letztlich prallen hier zwei komplexe Rechtsmaterien aufeinander (Vergaberecht und Prozessfinanzierung) – hat sich die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) zur Ausschreibung der Prozessfinanzierung entschlossen und in weiterer Folge mit dem Bestbieter eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Für den Österreichischen Gemeindebund, für den Österreichischen Städtebund und für den Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (VÖWG) war es wichtig, dass den vermeintlich Geschädigten durch einen Prozessfinanzierer jegliches Kostenrisiko abgenommen wird (von der Prüfung der Betroffenheit angefangen, über die Bezifferung des Schadens bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung des Ersatzanspruchs).

Nach einem aufwendigen und komplexen Vergabeverfahren (im Übrigen die erste Ausschreibung eines Prozessfinanzierers) hat die BBG erfolgreich eine Rahmenvereinbarung mit einem Prozessfinanzierer abgeschlossen. Durch das Baukartell potenziell geschädigte Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie öffentliche Unternehmen, die eine Grundsatzvereinbarung (seit 01.01.2025 kostenlos) mit der BBG haben, können Dienstleistungen im Bereich der Prozessfinanzierung über die Rahmenvereinbarung „Prozessfinanzierung Baukartell“ abrufen. Die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben wird so jedenfalls gewährleistet.

Nähere Informationen zum Abruf finden Sie hier: Information Prozessfinanzierung Baukartell

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