Die neue Regierung macht ernst. Mit März 2019 werden laut Ministerin Margarete Schramböck vom Bundesministerium für Digitialisierung und Wirtschaft die ersten gravierenden Veränderungen im österreichischen E-Government vorgenommen. Dabei muss gar nicht alles neu sein, hat doch Österreich hier auch bisher schon viel zu bieten. Aufgemascherlt mit frischem Marketing und ergänzt mit neuen integrierten Möglichkeiten entstehen tatsächlich neue Chancen für das nun doch schon lange währende E-Government.
Elektronische Signatur macht mehr E-Government möglich
DER Ermöglicher in Österreich wird die elektronische Signatur in Form der Handysignatur sein. Beinahe alle Prozesse und Szenarien, die eine Unterschrift benötigen, setzen auf der E-Signatur auf. Ab März 2019 (es wird der 15. März kolportiert) wird die neue Website www.oesterreich.gv.at geöffnet, und zwar als Webversion und mobil für iOS und Android. Darin finden sich nicht nur die Inhalte von help.gv.at und usp.gv.at, sondern auch die zehn häufigsten Behördengänge Österreichs werden durchgängig digital angeboten. Dazu zählen voraussichtlich
- Reisepass-Verständigungsservice
- Babypoint
- Meldewesen und Personenstandswesen
- Wahlkarte
- Strafregisterbescheinigungen
- Verlustmeldungen
- Integration von help.gv.at, Finanz Online, Unternehmensserviceportal, Transparenzportal, E-Tresor, …
- Führerschein, Personalausweis, E-Card, Zulassungsschein
- Kindergartenanmeldung
- Personalisierung
Diese Verfahren werden sukzessive im Jahr 2019 vollständig digitalisiert angeboten. Damit ist Österreich auf einem guten Weg.
Meldewesen als erstes Umsetzungsbeispiel
Das Beispiel Meldewesen zeigt, wie es geht. Schon seit dem Jahr 2006 kann jeder Österreicher mit Handysignatur seinen Meldezettel und auch seinen Strafregisterauszug über das Internet besorgen. Die Heimatgemeinde weiß davon gar nichts, der Bürger hat sogar eine Gebührenreduktion von 40 Prozent. Dieses Verfahren wird ergänzt durch die digitale An- und Ummeldung über die Handy-Signatur. Behördenwege sind beim Wechsel eines Wohnsitzes nicht mehr notwendig. Gleichzeitig wird der digitale Babypoint als Begleitung durch die Schwangerschaft und zur Registrierung eines Neugeborenen für alle verheirateten Eltern mit österreichischer Staatsbürgerschaft umgesetzt, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft und Familienbeihilfe zu beantragen.
Von Seiten des Österreichischen Gemeindebundes gibt es einen engen Kontakt mit dem Ministerium. Eine der Forderungen wurde in Verhandlungen vom Ministerium bereits zugesagt, und zwar die Content Syndizierung der Inhalte von help.gv.at und gesundheit.gv.at (künftig oesterreich.gv.at) hin zu den Gemeinde-Webseiten weiterhin zu ermöglichen.
Meine Meinung:
Am 11. Jänner 2019 wurde in der Regierungsklausur „Digital Austria“ (https://www.digitalaustria.gv.at/) vorgestellt. Am 31. Jänner 2019 soll es zum Start des großen Bund-Länder-Gemeinde-Dialogs zu E-Government und Digitalisierung kommen und am 20. Februar 2019 werden die Eckpunkte zum Digitalisierungsleitbild vorgestellt. Sehr ambitioniert. Wir dürfen gespannt sein.