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Finanzen

18.10.2023

Finanzausgleich: Das sind die Eckpunkte der Grundsatzeinigung

Die Finanzausgleichspartner haben sich Anfang Oktober auf die finanziellen Eckpunkte für die kommenden fünf Jahre verständigt. Die Detailverhandlungen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt, die Einigung über das Gesamtpaket soll Anfang November erreicht werden. Doch was genau wurde nun vereinbart? Ein Überblick für Gemeinden.

2,4 Milliarden Euro frisches Geld pro Jahr

Dieser 1. Teil des Paktums zum Finanzausgleich 2024 bis 2028 umfasst frische Bundes-Mittel in Höhe von durchschnittlich rund 2,4 Mrd. Euro pro Jahr für Länder und Gemeinden. Ein durchaus respektables Verhandlungsergebnis, wenn man bedenkt, dass der Bund in seinem ersten Verhandlungsangebot vom Mai lediglich 500 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln angeboten hat.
Ein Teil dieser Mittel kommt den Gemeinden direkt zu (z.B. über erhöhte Strukturfondsmittel), andere Teile des Pakets werden den Ländern und Gemeinden dabei helfen, die Ausgabendynamik vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Pflege und Gesundheit etwas zu bremsen.

Landes- oder gemeindeweise Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen dieses Pakets sind derzeit noch nicht möglich, da noch wesentliche Detailfragen (v.a. zu den Zukunftsfonds-Mitteln) mit den übrigen Finanzausgleichspartnern zu klären sind.

Nachstehend ein Überblick zu den Inhalten dieser Grundsatzeinigung von Bund, Ländern, Gemeindebund und Städtebund vom 3. Oktober 2023:

  • Der Bund stellt jährlich valorisiert 550 Mio. Euro für den spitalsambulanten Bereich zur Verfügung, um Strukturreformen zu unterstützen und damit auch die Ausgabendynamik der Länder und der ko-finanzierenden Gemeinden zu dämpfen.
  • Bisherige Anschubfinanzierungen des Bundes werden langfristig im Pflegefondsgesetz verankert und die jährliche Wertanpassung des zu rund zwei Drittel vom Bund und einem Drittel von Ländern und Gemeinden finanzierten Pflegefonds wird in Hinkunft zwei Prozentpunkte über der Inflation betragen.
  • Der Bund stellt jährlich wertgesicherte 1,1 Mrd. Euro für den sogenannten Zukunftsfonds zur Verfügung, die sich nach der Einwohnerzahl auf die Bundesländer aufteilen. Die konkrete Aufteilung zwischen Land und Gemeinden ist jeweils zwischen Land und den Landesorganisationen von Gemeindebund und Städtebund zu vereinbaren. Aufgrund der in der Grundsatzeinigung verankerten Sachbereiche (Kinderbetreuung, Umwelt/Klima sowie Wohnen/Sanierung), die insgesamt überwiegend in kommunaler Finanzierungsverantwortung liegen, erwartet sich der Österreichische Gemeindebund, dass dieses Geld mindestens zur Hälfte den Gemeinden zugutekommt und dies auch transparent und nachvollziehbar dargestellt wird.
  • Erhöhung des Strukturfonds von 60 auf 120 Mio. EUR pro Jahr. Derzeit erfolgt eine Evaluierung des Verteilungsschlüssels, aus der sich gewisse Änderungen ergeben können. Gemeinden, die bisher Mittel erhalten haben und bei denen sich die Rahmenbedingungen (v.a. Finanzkraft und Einwohnerentwicklung) nicht maßgeblich geändert haben, werden aber jedenfalls mit einer deutlichen Erhöhung gegenüber den heurigen Strukturfondsmitteln rechnen dürfen.
  • Darüber hinaus erhalten alle Gemeinden künftig eine Finanzzuweisung des Bundes in Höhe von insgesamt rund 180 Mio. Euro pro Jahr (bisher betrug diese Anfang Juli eingehende Finanzzuweisung österreichweit rund 53 Mio. EUR pro Jahr). Auch hier ist der konkrete Verteilungsschlüssel noch in Verhandlung.
  • Zur Liquiditätsstärkung der Gemeinden im schwierigen Finanzjahr 2024 wird es einen einmaligen und rückzahlbaren Sonder-Vorschuss in Höhe von 300 Mio. EUR auf die Ertragsanteile geben. Dies wird das aktuell für 2024 erwartete Wachstum der Gemeinde-Ertragsanteile um gut 2 Prozentpunkte erhöhen.

Neben diesen finanziellen Eckpunkten, die in den nächsten Wochen noch im Detail auszugestalten sind, wird das finale Paktum, die Gesamteinigung zum Finanzausgleich 2024-2028 noch einige weitere Themen und beabsichtigte Reformvorhaben umfassen – so etwa strukturelle Reformen im Gesundheitswesen, Aufgabenreformen im Bereich des assistenzpädagogischen Personals in den Schulen oder nicht zuletzt auch die überfällige Vereinfachung der Grundsteuer B.

-REDAKTION

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