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Bundesländer

28.08.2019

Digitales Amt: Das fehlt für den nächsten Schritt

Österreich ist E-Government Vorreiter. Wo hängt aber der Fortschritt derzeit? Telfer Amtsleiter Mag. Bernhard Scharmer schreibt in "Von Gemeinden für Gemeinden" über die wesentlichen Handlungsfelder für den nächsten großen Schritt in der Digitalisierung der Verwaltung.

Im Rahmen des österreichischen Gemeindetages in Dornbirn am 27. September 2018 wurde dargestellt, dass wir Breitbandausbau in unserer digitalen Welt unbedingt benötigen, um in jeder Hinsicht konkurrenzfähig bleiben zu können. Insbesondere unsere jüngsten Bürger/innen, die Generation Z – also ab Jahrgang 2000 – wachsen mit einem neuen digitalen Selbstverständnis auf und wollen dies auch in ihrer Arbeit und Freizeit umsetzen.

Breitband auch aus wirtschaftlichen Überlegungen

Zukünftig noch stärker in den Breitbandausbau zu investieren ist unabdingbar. Insbesondere, wenn man die derzeitige Ist-Situation der digitalen Breitbandlandkarte betrachtet. Speziell der ländliche Bereich, welcher von einer „Landflucht“ bedroht ist, muss aus volkswirtschaftlichen Überlegungen intensiv unterstützt werden. Breitbandinternet ist die Voraussetzung für Betriebsansiedelungen und neue Arbeitsmethoden, wie zB. Homeoffice.

Gemeindeverwaltung 4.0 braucht mehr Vernetzung

Ein funktionierendes digitales Netz ist ebenso Grundlage für eine effiziente und erfolgreiche Gemeindeverwaltung 4.0. Überall wird über interkommunale Zusammenarbeit, Digitalisierung, raschen und unbürokratischen Bürgerservice gesprochen. Konkrete Anwendungsbeispiele aus der digitalen Praxis sind unter anderem: Email-Verkehr, elektronische Aktenverwaltung, Internet, elektronische Buchhaltung, Facility Management Systeme, Portale der Länder und des Bundes, Finanz-Online, Anwendungen im juristischen Bereich wie lexis nexis, etc.

Um die digitalen Hilfsmittel globaler nutzen zu können, brauchen wir zukünftig Schnittstellen zu anderen Behörden wie Bund, Land und Gerichte sowie kompatible Programme, um auf einfachem Weg effizient zusammenarbeiten zu können. Die Zeit der Schreibmaschine, des stundenlangen Kopierens und der Übermittlung von Akten über Amtsboten ist vorbei. Hier sind Taten gefragt – Reden sind Blätter und Taten Früchte.

Südtirol als Vorreiter

Auf Fachverbandsebene arbeiten wir intensiv mit Südtirol zusammen, dort wurde bereits seit längerem der digitale Akt obligatorisch eingeführt. Eine diesbezügliche gesetzliche Bestimmung wäre im Sinne der Nutzung der digitalen Ressourcen durchaus überlegenswert.

In Folge könnte die überall propagierte interkommunale Zusammenarbeit auf digitalem Wege wesentlich erleichtert werden. Bei einem Blick über den Tellerrand hinaus könnten zB. dringliche Bescheide oder sonstige kommunale Verwaltungsaufgaben im Rund-um-die-Uhr Modus von Experten erstellt bzw. erledigt werden, unabhängig der geographischen Lage ihres Arbeitsplatzes, sofern die digitalen Voraussetzungen vorliegen. Wenn auf Verwaltungsebene effizient und effektiv kooperiert wird, kann in Folge Gemeindefusionierungen intensiv entgegengewirkt werden. Motto: Intelligent vernetzt für die Zukunft.

Kompetenz für Nutzung digitaler Angebote ausschlaggebend

Auch wenn die Digitalisierung nicht nur Vorteile hat, bin ich davon überzeugt, dass wir uns der digitalen Welt – wenn wir konkurrenzfähig und zukunftsorientiert sein wollen – nicht verschließen dürfen. Denn der Amtsschimmel wiehert in den Gemeinden Österreichs schon lange nicht mehr und die mechanische Schreibmaschine hat längst ausgedient.

Es gibt zwischenzeitlich so viele digitale Hilfsmittel, welche unser Arbeitsleben – wenn man die Programme beherrscht – wesentlich erleichtern können: Digitaler Rechnungsworkflow, elektronische Vergabe, etc. Diese Programme stehen unter einem gemeinsamen Kredo: Effizienz, Transparenz, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten.

Einheitliches System für alle

Auch wenn wir ein föderalistisches System in Österreich haben, muss das Rad nicht neu erfunden werden. Den Gemeinden Österreichs sollte ein einheitliches und funktionierendes digitales Kommunal-System (Kernaufgaben, Geschäftsverteilung, gesetzliche Bestimmungen, Arbeitsabläufe etc.) zur Verfügung gestellt werden. Dies würde den Bürgermeister/innen und Gemeindeamtsleiter/innen das kommunale Tagesgeschäft wesentlich erleichtern und wäre auch in fachlicher Hinsicht für alle als sinnvoll zu erachten.

Mag. Bernhard Scharmer,

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