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30.08.2019

Bundesvorstand fordert mehr Breitbandausbau

Flächendeckenden Breitbandausbau und eine Sicherung der gemeindeeigenen Steuern fordert der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes am 26. September 2018 in einer einstimmig beschlossenen Resolution. Hier können Sie die Resolution im Wortlaut nachlesen.

Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes hat in seiner Sitzung am 26. September 2018 zwei für die Zukunft der Gemeinden wichtige Themen aufgegriffen und diskutiert. Daraus ergab sich eine Resolution an die Bundesregierung mit den wesentlichsten Forderungen. Diese können Sie hier oder im angefügten PDF im Wortlaut nachlesen.

Breitbandinfrastruktur ist nur als Daseinsvorsorge eine Chance für den ländlichen Raum
„digital – original“ ist das Motto des diesjährigen Gemeindetages.

Viele Beispiele der Digitalisierung machen jetzt bereits deutlich, dass in diesen neuen Technologien ein noch viel größeres Potenzial steckt. Digitalisierung wird uns in den vielfältigsten Lebensbereichen zugutekommen, etwa das Leben und die Arbeit einfacher zu gestalten, ökonomisch sinnvoll und nachhaltig zu wirtschaften und innovative Schritte in der Verwaltung zu setzen.

Als Voraussetzung dafür wird der Zugang zu einer modernen Breitbandinfrastruktur darüber entscheiden, ob unser Land auf längere Sicht erfolgreich sein wird.

Vor allem weil Österreich in den letzten Jahren im Ranking der Breitbandinfrastruktur europaweit immer weiter zurückgefallen ist, muss der Ausbau eines Glasfasernetzes für ultraschnelles Internet oberste Priorität aller politischen Entscheidungsträger sein, denn nur Glasfaser weist unangefochten die erforderlichen Leistungsdaten und Zukunftstauglichkeit auf.

Breitband muss für alle Menschen gewährleistet sein, ob sie jetzt in Ballungsräumen, oder in Dörfern leben. Bei der Ausrollung dieser Infrastruktur muss daher vor allem darauf geachtet werden, dass auf jene Regionen im ländlichen Raum, die durch Marktmechanismen schwer oder gar nicht erschlossen werden können, nicht vergessen wird. Eine durch eine digitale Kluft getrennte Zweiklassengesellschaft muss daher mit aller Kraft vermieden werden. Der gleichwertige Zugang zur digitalen Informationswelt ist der Grundbaustein für die Entwicklung der ländlichen Regionen und muss oberste Priorität bekommen.

Als Schlüsselinfrastruktur ist schnelles Internet eine Standortfrage, eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit, letztlich eine Frage der Existenz, sie hat den Charakter der Daseinsvorsorge. Schnelles Internet ist Standard und wie Wasser, Kanal oder Strom Teil der Gesamtinfrastruktur überall in den Siedlungsgebieten; der Ausbau der Breitband-Infrastruktur darf daher nicht zum Geschäftsmodell auf Kosten der Bürger werden. Das Modell einer Breitband-Grundversorgung als Leistung der Daseinsvorsorge soll dazu führen, dass ein einziges Glasfasernetz errichtet wird, welches allen Endkundendienstanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung steht, auf Ebene der Netzinfrastruktur („open access“), ist damit ein Wettbewerb garantiert.
Die derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Novelle des Telekommunikationsgesetzes entspricht diesen Vorgaben nicht.

Der für den Infrastrukturausbau erforderliche enorme Investitionsbedarf darf nicht dazu führen, dass die Lasten ungerecht verteilt werden. Der Bund und die Länder haben die Pflicht, die Kräfte zu bündeln und die nötigen Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, damit ein Schulterschluss aller Akteure erfolgt. Das verlangt ein Zusammenwirken von Betreibern, Kabelunternehmen, Versorgungsunternehmen, Infrastrukturbesitzern, Mobilbetreibern, öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden) und anderen Akteuren, die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Langfristige Investitionen in die Infrastruktur müssen die Ressourcen bündeln, auf Kosteneffizienz achten, nachhaltig nutzbar sein und aus den Maastricht-Kriterien ausgenommen werden.

Der Österreichische Gemeindebund stellt daher folgende Forderungen:

  • Die Breitband-Infrastruktur muss als Leistung der Daseinsvorsorge gelten; sie muss entweder in die öffentliche Hand oder zumindest so koordiniert sein und sozial gebunden werden, dass für jeden Haushalt in Österreich laut Bundesziel bis 2020 der Anschluss eines 100 Mbit/Sek. Breitbandanschluss möglich ist. Es müssen daher organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass lokale Träger Aufgaben der Grundversorgung übernehmen können. Auch die Stellen der EU sollten den Standard von 100 Mbit/Sek als Mindestziel verfolgen und ihre Entscheidungen vor allem über die Förderbarkeit von Initiativen danach ausrichten.
  • Zur Bündelung aller Anstrengungen zum Ausbau der Glasfaser-Basisinfrastruktur ist auf Bundesebene eine Koordinationseinheit und sind auf Landesebene starke neutrale Trägergesellschaften in 100% öffentlicher Hand einzurichten. Damit sollen die Voraussetzungen für einen mit allen Akteuren koordinierten flächigen Ausbau geschaffen werden, und es soll auf dieser Ebene auch die Initiativen für den 5G Ausbau kanalisiert werden. Die Koordination auf Bundesebene hat auch für eine regulierte Miteinbeziehung bestehender Netze von öffentlichen oder privaten Unternehmungen zu sorgen. Durch einen abgestimmten Netzausbauplan, Überbauungsverbote, „open access“-Verpflichtungen und die Koordination von Breitbandprojekten soll der Abfluss von Geldern in teure Doppelstrukturen vermieden werden.
  • Gleichpreisigkeit/Gleichwertigkeit: Breitbandanbindungen müssen österreichweit (Stadt und Land) für den Bürger „gleichpreisig“ sein. Das soll nicht durch Ausschalten des Marktes, sondern muss durch einen Ausgleich auf der Basisnetzebene erfolgen. (Ausgleich durch Abgaben in Ballungsgebieten und Förderungen am Land)
  • Der Bund hat ausreichende finanzielle Mittel für eine tatsächlich flächendeckende und nachhaltige Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, Förderungen müssen vornehmlich in nachhaltige Modelle und die Zukunftstechnologie Glasfaser fließen. Die daraus entstehenden volkswirtschaftlichen Effekte müssen in Österreich spürbar sein und dürfen nicht abfließen. Langzeitinvestitionen dürfen nicht mehr weiterhin maastrichtrelevant sein.

Dauerhafte Sicherung der Gemeindefinanzierung: Vermeidung einer Unterhöhlung der kommunalen Selbstverwaltung durch Sicherung der gemeindeeigenen Einnahmen

Oft sind Gemeinden im ländlichen Raum gezwungen, Leistungen zum Ausbau und zur Sicherung der Infrastruktur selbst in die Hand zu nehmen.
Neben diesem finanziellen Engagement können die Gemeinden jedoch durch die bekannten Kostentreiber Kinderbetreuung, Schulerhaltung und Soziales oft ihre Pflichtaufgaben kaum finanzieren.
Die aktuelle Situation und die immer größer werdenden Herausforderungen machen es für die Gemeinden unumgänglich, ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit und auch eine freie Finanzsspitze zu erhalten. Nur so können die Gemeinden als maßgeblicher Investor auch wirtschaftliche Impulse für den ländlichen Raum setzen.

Demgegenüber sind die Gemeinden aber einnahmenseitig wegen der durch die Finanzverwaltung verursachte schleppende Neubewertung oder durch Abgabenverjährung mit einer laufenden Entwertung ihrer ureigensten Einnahme, nämlich der Grundsteuer, konfrontiert. Die Pläne der Regierung zur Schaffung einheitlicher Lohnabgaben können eine weitere finanzielle Säule der kommunalen Selbstverwaltung, nämlich der Kommunalsteuer, massiv beeinträchtigen.

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher vom Bund, die nachhaltige Sicherung der Ertragskraft der gemeindeeigenen Steuern sicherzustellen, vor allem der Kommunalsteuer und der Grundsteuer, wobei das grundlegende Wesen der Kommunalsteuer unverändert bleiben muss.

Beschlossen im Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes,
Dornbirn, am 26. September 2018.

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