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31.08.2019

(Ab-)Wasserförderungen online beantragen

Die elektronische Verwaltung wird immer weiter ausgebaut - nicht nur für den Bürger, sondern auch für die Gemeinden selbst. So müssen seit 1. Juli 2018 Förderungsanträge für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung online eingereicht werden.

Förderungsanträge für die kommunale Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung können seit 1. April 2018 auf einer Online-Plattform eingereicht werden, seit 1. Juli 2018 ist dies verpflichtend. Dadurch werden die Anträge effizienter und einheitlicher und entsprechen dem Grundgedanken der papierlosen Transaktion im E-Government. Ausgenommen von der Onlineeinreichung sind lediglich Einzelanlagen und Ansuchen nach dem „vereinfachten Verfahren“ (z.B. Anschlussleitungen über 100 m).

Bei Förderungsanträgen für die Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung sind elektronische Einreichungen seit Juli 2018 Pflicht.

Insgesamt soll die elektronische Förderungsabwicklung laut Bundesministerium für Nachhaltigkeit Vorteile und Vereinfachungen für alle Gemeinden, Wasser- und Abwasserverbände, Genossenschaften und Planungsbüros bringen.

Einheitliches Portal: www.meinefoerderung.at

Das System wurde von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH entwickelt. Die Online-Einreichung macht es möglich, dass die Bundes- und Landesförderungen vereinheitlicht sind und es für ganz Österreich nun ein gemeinsames Portal für die kommunale Förderung gibt. Vorteile der neuen Einreichung sind

  • Zeitgemäßes modernes Tool
  • Umweltfreundliche, papierlose Antragstellung
  • Einsparung von Archiven für Aktenaufbewahrung
  • Vollständigkeitsprüfung schon beim Absenden der Unterlagen
  • Rasche Einreichung möglich – Zeitspanne für Postwege entfallen (Baubeginn)
  • Einsparung von Unterschriften, Postversandkosten, Druckkosten

Meine Meinung:

Mit dieser Online-Einreichplattform ist die Abwicklung des gesamten Prozesses bis zur Endabrechnung in digitaler Form möglich. Noch heuer sollen auch die Seiten für die Endabrechnungsunterlagen entwickelt werden. Bis dahin werden diese Unterlagen in gewohnter Form übermittelt und abgewickelt. Wichtig für den Gesamtprozess ist es, dass es nach einer kurzen Umgewöhnungszeit keine andere Möglichkeit mehr gibt, als den digitalen Antrag. Ausnahmsweise ein sinnvoller Zwang.

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