Medienberichten zufolge gibt es nun eine parlamentarische Mehrheit für den Beschluss des neuen Informationsfreiheitsgesetzes. Die SPÖ hat ihre Zustimmung zugesagt, wodurch es nun eine Zwei-Drittel-Mehrheit geben wird. „Der Österreichische Gemeindebund hat sich über Monate hinweg intensiv in die Verhandlungen zum neuen Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Wir haben dabei immer klargestellt, dass es für die Gemeinden klare und umsetzbare Vorgaben und Regeln geben muss. Nun gibt es einen breit getragenen Kompromiss. Das neue Informationsfreiheitsgesetz ist ein Paradigmenwechsel: von der Abschaffung des Amtsgeheimnisses hin zur Informationsfreiheit und damit zu mehr Transparenz“, erklären Vizepräsidentin Andrea Kaufmann und Vizepräsident Erwin Dirnberger.
Ausnahmeregelung für Gemeinden unter 5.000 Einwohner*innen
Im Jänner soll nun das Gesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. In Kraft treten wird das Informationsfreiheitsgesetz Mitte des Jahres 2025. Immer wieder wurde über die Ausnahmeregelung bei der proaktiven Veröffentlichungspflicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diskutiert. Diese wird nun im Gesetz verankert. „Wir begrüßen ausdrücklich die Ausnahmeregelung bei der proaktiven Veröffentlichungspflicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen für die vielfältigen rechtlichen Abwägungen haben. Man darf bei allen Debatten aber nicht vergessen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf individuelle Informationsfreiheit haben werden, egal, ob sie in einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern oder 10.000 Einwohnern leben“, so Kaufmann und Dirnberger.
Info-Kampagne für Gemeinden geplant
Für alle Gemeinden und Städte wird es im Jahr 2024 großen Informations- und Schulungsbedarf zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes ab 2025 geben. Der Österreichische Gemeindebund plant daher ab Beschlussfassung des Gesetzes eine breite Info-Kampagne zu den neuen rechtlichen Vorgaben für die Gemeinden und Städte.
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