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Recht

Salzburg

Salzburger Gemeindeverband

21.12.2023

Neue Stellenplanrichtlinie tritt mit 1.1.2024 in Kraft

Gemäß § 52 Abs. 2 der S. GdO 2019 haben die Gemeindevertretungen nach den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung jährlich einen Stellenplan zu beschließen. Der Stellenplan hat für alle Salzburger Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Salzburg die Anzahl, die Bewertung und das genehmigte Beschäftigungsausmaß der Planposten festzulegen. Die Landesregierung hat Richtlinien für die Anzahl und die Bewertung der Planstellen erlassen, diese wurden in Zusammenarbeit mit dem Salzburger Gemeindeverband und dem FLGÖ in den letzten Monaten eingehend überarbeitet. Die letzten Änderungen stammen aus dem Jahr 2015, zwischenzeitlich haben sich durch hohe Aufgabenzuwächse die Anforderungen an die Gemeinden, aber auch der Arbeitsmarkt deutlich verändert. Klares Ziel der Änderung ist ein größerer Handlungsfreiraum betr. die Anstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden sowie die Möglichkeit der besseren besoldungsrechtlichen Bewertung in bestimmten Bereichen. Unter anderem wurden der Regelschlüssel von 1 VZÄ auf 500 HWS auf 450 HWS gesenkt, zusätzliches Personal für EDV-Bereich ermöglicht, bei Kleingemeinden der Schlüssel von 700 HWS auf 600 HWS verringert, im Reinigungsbereich der Schlüssel von 1300m² pro Vollzeitkraft auf 1100m²  (in Kinderbetreuungseinrichtungen von  800m² auf 600m²) reduziert, die Möglichkeit der Gemeinden aller Größenklassen verbessert, gut bewertete Planstellen zu schaffen sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen, abhängig von Gruppenzahl auch nicht-pädagogisches Personal für administrative Aufgaben einzusetzen. Die neuen Richtlinien wurden durch die Abteilung 1 den Gemeinden übermittelt und treten mit 1.1.2024 in Kraft.

– SALZBURGER GEMEINDEVERBAND

 

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