Der Finanzausgleich 2024-2028 wurde am 21.November2023 paktiert. Wenngleich der Bund in Sachen vertikaler Schlüsseländerung bei den Ertragsanteilen unnachgiebig blieb, konnte die Landes- und Gemeindeebene ein respektables Verhandlungsergebnis erreichen.
In den kommenden fünf Jahren stellt der Bund den Ländern und Gemeinden zusätzliche Mittel in Höhe von durchschnittlich rund 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die teilweise als Direktzahlungen (Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse) und teilweise der Ausgabendämpfung (vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich) dienen. Der Finanzausgleich kann jedoch nicht die Sondersituation des Jahres 2024 berücksichtigen. Hier braucht es eigene Lösungen.
Schlechte wirtschaftliche Entwicklung
Nach dem Rezessionsjahr 2023, in dem das Bruttoinlandsprodukt real um rund 0,8 Prozent geschrumpft ist, wird im Jahr 2024 nach Einschätzung der Wirtschaftsforscher das BIP zwar wachsen, aber dieses BIP-Wachstum wird mit real 0,9 Prozent recht schwach ausfallen, während es 2021 und 2022 noch gut vier Prozent betragen hat. Gleichzeitig ist angesichts der schlechten fiskalischen Situation der Gemeinden damit zu rechnen, dass 2024 ein starker Einbruch der öffentlichen Investitionen erfolgen wird.
Budgetär erschwerend hinzu kommt die in Österreich nach der Slowakei derzeit höchste Inflation in der Euro-Zone. Die aktuelle Jahresinflation von 2023 rund 7,9 Prozent soll gemäß WIFO-Einschätzung 2024 weiter zurück gehen, bleibt mit rund vier Prozent aber weiterhin auf hohem Niveau. Die Inflation und damit auch die Lohnabschlüsse sind auch deutlich höher als in fast allen europäischen Ländern, was nach und nach auch den heimischen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt unter Druck bringen könnte
Zusätzliche Mittel aus dem Finanzausgleich
Wie angeführt, ist die budgetär extrem herausfordernde Situation 2024 das eine und sind die im Finanzausgleich erfolgreich herausverhandelten Bundesmittel das andere. Das neue Finanzausgleichsgesetz 2024 wurde am 14. Dezember 2023 mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ im Nationsrat beschlossen und wurde Ende Dezember im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Tabellarisch werden nun zum einen die drei wesentlichen neuen bzw. aufgestockten direkten Transferzahlungen an die Gemeinden länderweise dargestellt.
Zum anderen findet sich eine Übersicht jener Mittel, die die Gemeinden heuer (FAG 2024) gegenüber dem Jahr 2023 (FAG 2017) zusätzlich erhalten (Tabelle unten).
Betreffend dem 1,1 Milliarden Euro schweren Zukunftsfonds (ZF) konnte der Gemeindebund entgegen dem Willen der Länder auch Direktzahlungen aus den ZF-Landestöpfen an die Gemeinden erreichen.
Derzeit laufen in den meisten Bundesländern noch Gespräche über die Aufteilung der übrigen ZF-Mittel, die von Ländern und Gemeinden für die Sachbereiche Elementarbildung, Wohnen/Sanierung und Klima/Umwelt zu verwenden sind.
In diesen 450 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Gemeinden im Jahr 2024 sind neben den anderen erhöhten Finanzzuweisungen des Bundes (§ 25 und § 26 FAG 2024) auch verschiedene aufgestockte Zweckzuschüsse enthalten.
Auch wurde der gemeinsam durch Bund, Länder und Gemeinden über einen Vorwegabzug bei den Ertragsanteilen der Umsatzsteuer finanzierte Neuzusage-Rahmen für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft von jährlich 80 auf 100 Millionen Euro erhöht und gleichzeitig werden ab 2024 ungenutzte Mittel aus des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds dafür verwendet, die laufenden Förderungen zu finanzieren, was wiederum die Ertragsanteile-Dynamik stärkt.
Der Gutteil der eingangs angeführten 2,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Bundesmitteln für Länder und Gemeinden steckt nicht in den nun angeführten Transferzahlungen, sondern vor allem in Mitteln für den Krankenanstalten- und den Pflegebereich. Und diese Mittel werden auf Landes- und Gemeindeebene ausgabendämpfend wirken.
Ausgeglichen budgetieren sehr schwierig
Wie aus vielen E-Mails, Telefonaten, Medienberichten und Resolutionen bekannt ist, machen es Inflation, Personalkosten, Zinsausgaben und insbesondere die häufig zweistelligen Zuwachsraten bei den Umlagen an die Länder im Jahr 2024 sehr schwierig, ausgeglichen zu budgetieren. In vielen Fällen werden Investitionsmaßnahmen verschoben oder abgesagt und verschiedene Leistungen reduziert werden müssen.
Trotz der 300 Millionen Euro an Sondervorschüssen im Jahr 2024 (die 2025-2027 wieder an den Bund rückzuführen sind) ist die Einnahmen-Dynamik nicht ansatzweise so hoch.
Die Gemeinde-Ertragsanteile werden 2024 wenn überhaupt nur geringfügig über jenen des Jahres 2022 liegen, nicht zuletzt auch, weil die Grunderwerbsteuer, die zur rund 94 Prozent den Gemeinden zukommt, seit gut einem Jahr drastisch einbricht. Es ist auch im Sinne des Arbeitsmarkts und des Wirtschaftsstandorts angemessen, nun beim Bund ein Gemeindepaket 2024 einzufordern.
Mit Gemeindepaketen die Wirtschaft ankurbeln
Finanzminister Magnus Brunner erklärte vor Weihnachten, dass der Bund die Konjunktur und vor allem die Bauwirtschaft ankurbeln möchte – etwa durch Vorziehen von Maßnahmen der Bundesimmobiliengesellschaft. Dies spricht jedenfalls auch für ein zeitnahes Gemeindepaket 2024. Rufe nach einer weiteren Gemeindemilliarde (nach dem Mitte 2020 beschlossenen KIG 2020) sind ja bereits laut geworden. Und nicht mehr nur die Gemeindeebene selbst, sondern auch immer mehr Vertreter der Länder, die aktuell selbst fiskalisch stark unter Druck stehen, fordern vom Bund ein rasches Gemeindepaket 2024.
Eine Gemeindemilliarde 2024 könnte aus kommunaler Sicht etwa als aufgedoppeltes Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2023) sowie als einmalige, nach der Volkszahl verteilte Finanzzuweisung zur Liquiditätsstärkung in Höhe von ebenfalls 500 Millionen Euro ausgestaltet sein.
Aber auch von Länderseite sind Unterstützungspakete für die kommunale Ebene erforderlich. Zumindest dahingehend, dass den Gemeinden 2024/2025 – ähnlich wie schon in der Krisenjahren 2020 und 2021 – die notwendige budgetäre Flexibilität eingeräumt wird, etwa die Erhöhung der Obergrenzen von Kassenkrediten oder die vorübergehende Ermöglichung von Darlehen für operative Ausgaben.
Es ist zu hoffen, dass der Bund den Gemeinden auch im schwierigen Jahr 2024 unter die Arme greift und gleichzeitig die Parlamentsparteien auf teure Wahlzuckerl zulasten der Gemeinde-Ertragsanteile verzichten. Andernfalls könnte es doch in Richtung 50 Prozent Abgangsgemeinden gehen, wie dies verschiedentlich, wenngleich sehr pessimistisch, schon erwartet wurde.
– K. GSCHWANDTNER, Referent im Österreichischen Gemeindebund