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Oberösterreich

Recht

10.01.2024

Neues OÖ-Hundehaltegesetz gibt Gemeinden mehr Einfluss

Nun liegt ein Entwurf für ein neues oö. Hundehaltegesetz vor. Es wird am Mittwoch in der zweiten Unterausschusssitzung zur Diskussion stehen. Es enthält mehr Handhabe für die Gemeinden und auch differenzierte Ausbildungen und Haltungserfordernisse für die verschiedenen Hunderassen.

Strengere Regeln für manche Hunderassen

Nun soll für sechs Hunderassen eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht gelten. Davon betroffen sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu. Sie sollen sich ab einem Alter von 13 Monaten nur noch an der Leine- und mit Maulkorb im öffentlichen Raum bewegen dürfen. Zusätzlich gilt für diese Rassen unabhängig ihrer Größe und ihres Gewichts das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde.

Gemeinden können Ausnahmen erlassen

Besitzer dieser Hunde sollen aber die Möglichkeit haben, eine Aufhebung der Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Voraussetzung dafür soll eine positive verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und eine Zusatzausbildung des Halters sein.

In anderen Bundesländern sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu bereits Gegenstand bestimmter Regelungen. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Rassen werde „aus fachlicher Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen“, hatte Tierschutzlandesrat Michael Lindner noch Ende November argumentiert.

-Quelle: ORF.at, OÖN

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